Liebe Kolleginnen und Kollegen

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Jürgen Seeger


durch veränderte Umstände sind wir zum Handeln gezwungen.

Auf Ihrer nächsten Gehaltsabrechnung befindet sich eine neue Position ‘371 - Weiterbelastung Fremdkosten’. Damit hat es folgende Bewandtnis:

Wie Sie alle wissen, hat die Bundesregierung kürzlich eine Neuregelung der Abgaben nach dem Urheberrecht beschlossen. Betroffen sind nun auch Medien zur digitalen Datenspeicherung wie Festplatten, Bänder und Komplettsysteme. Hierdurch ergibt sich für den Bereich Netzwerkadministration eine völlig neue Kostensituation. Da wir zur Bereitstellung unserer Dienste - unter anderem E-Mail, Internet, Speicherplatz im Netz und Datensicherung - auf große Mengen dieser digitalen Datenspeicher angewiesen sind, kann unser Etat diese Belastung leider nicht mehr abdecken.

In längeren Verhandlungen mit Geschäftsführung und Betriebsrat konnten wir eine für alle Seiten akzeptable Lösung entwickeln, das Modell ‘Nutzungsabhängige Mitarbeiterbeteiligung’. Im Einzelnen:

Zum Dienst E-Mail: Der Verlag fördert weiterhin die interne Kommunikation. Zur Finanzierung dient ein Sonderfonds, dem je nach Bedarf Mittel aus den Rücklagen für das tarifliche Urlaubsgeld zufließen. Für die Bereitstellung, Speicherung und Sicherung externer E-Mails (von domainfremden Absendern) auf dem verlagseigenen Mailserver wird eine volumenabhängige Beteiligung von EUR 0,50 pro MB eingeführt.

Für Mitarbeiter, die hierin eine zu hohe Belastung sehen, ist eine Opt-out-Liste in Vorbereitung. Externe Mail an Mitglieder dieser Liste wird nicht gespeichert, sondern direkt bei Eintreffen gelöscht. Beachten Sie in diesem Fall bitte, dass hier Folgekosten entstehen können. (Die Kosten für externe E-Mails können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten bis zur Höhe von 90 % geltend machen.)

Zur Bereitstellung des Internet-Zugangs: Da der gesamte HTTP-Verkehr über einen Proxy-Server läuft, der als Zwischenspeicher Festplattenplatz benötigt, eine einzelne Erfassung jedoch zu aufwändig ist, gilt hierfür eine Pauschale von EUR 5,- pro Monat und Mitarbeiter. Im Sinne der Solidarität fällt diese Pauschale auch für Mitarbeiter ohne Bildschirmarbeitsplatz oder Internet-Zugang an.

Netzwerkvolumes: Für die Nutzung von Speicherplatz der sich auf den Servern befindenden Netzwerkvolumes beträgt der MB-Satz EUR 0,20. Bei Nutzung von mehr als 100 MB gilt ein ermäßigter Satz von EUR 0,17. Subventionierte Rabattstaffeln für das Lagern von MP3-Archiven erfragen Sie bitte direkt bei der Netzwerkadministration.

Beachten Sie: Diese Tarife betreffen derzeit nur das Speichern der Daten auf Festplatten. Ein Backup der vorhandenen Daten nehmen wir, um zusätzliche Kosten für Sie zu vermeiden, nur noch auf besonderen Antrag vor, wobei der Satz für dieses optionale Backup bei EUR 0,09 pro MB liegt. Zusätzliche Datensicherung von Daten auf Arbeitsplatz-PCs wird zum gleichen Betrag abgerechnet.

Bewegliche Medien: Für Disketten, CD-Rohlinge oder DAT-Bänder ist ab sofort der enthaltene Urheberrechtsanteil direkt bei Ausgabe in bar zu entrichten. Ausgenommen von dieser Regelung sind CD-ROMs zum Brennen von freien Betriebssystem-Distributionen wie Linux und FreeBSD, da hierfür in einen weiteren Fond Mittel aus den Honoraren für Windows-Artikel fließen.

Wir rechnen mit Ihrem Verständnis für diesen Schritt, da nur so die zukünftige Funktionalität unserer Netzdienste gewährleistet werden kann.

Mit kollegialem Gruß
Ihre Netzwerkadministration
DIRK HARTMANN (js)