AMD dehnt Klage gegen Intel vor US-Gericht aus

Der Prozessorhersteller hat im Kartellverfahren gegen den großen Konkurrenten weitere Beweismittel eingereicht, die einen Missbrauch von Intels Vormachtstellung belegen sollen.

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Der US-amerikanische Prozessorhersteller AMD hat im Kartellverfahren gegen den Konkurrenten Intel beim US-Bundesbezirksgericht in Delaware neues Beweismaterial eingereicht. Es soll laut Wall Street Journal belegen, dass Intel Computerhersteller wie Dell, Acer, Gateway, IBM und Hewlett-Packard unter Druck gesetzt und dafür bezahlt haben soll, keine AMD-Produkte zu verwenden. Allerdings seien große Teile des am Montag vom Gericht veröffentlichten, 108 Seiten umfassenden Dokuments geschwärzt, damit keine Geschäftsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen.

Bei der Eingabe handelt es sich laut AMD um die Auswertung von 200 Millionen Seiten Unterlagen, die AMD von Intel und PC-Herstellern zu Einsicht übergeben bekommen hatte. Darin enthalten sind laut US-Medienberichten dokumentierte E-Mail-Wechsel zwischen leitenden Mitarbeitern von PC-Herstellern mit Intel, aus denen die illegale Praxis der Marktverdrängung hervorgehe, werden AMDs-Rechtsvertreter der Kanzlei O'Melveny & Myers LLP zitiert. Intel weist weiterhin alle Vorwürfe zurück. AMD suche bei Gericht Schutz vor legitimem Wettbewerb, meint Intel.

AMD war im Juni 2005 in Delaware mit dem Vorwurf gegen Intel vor Gericht gegangen, der Konkurrent habe seine Monopolstellung missbraucht. Kunden seien gezwungen worden, keine AMD-Prozessoren einzusetzen. Zu der Zeit hatten bereits die japanischen Kartellwächter gegen Intel ermittelt und die EU-Kommission Intels Verhalten ins Visier genommen. Im Jahr 2006 wandte sich AMD auch an das deutsche Bundeskartellamt, da die Media-Saturn-Holdung angeblich Intel bevorzugt hat. Die deutsche Intel-Niederlassung wurde in diesem Zusammenhang im Februar dieses Jahres durchsucht. Die Bundesregierung hatte ihre Ausschreibungspraxis bei IT-Projekten auf Beschwerde von AMD hin bereits vor knapp vier Jahren geändert. (anw)