Abmahnverein Webrobin gibt auf

Die selbst ernannten Datenschützer der GSDI ziehen sich aus dem Abmahngeschäft zurück.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Egbert Meyer

Die umstrittene Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten (GSDI) zieht sich aus dem Abmahngeschäft zurück. Dies berichtet der frühere Herausgeber des Onlinemagazins AdvoGraf, Alexander Kleinjung, der sich auf ein ihm vorliegendes Schreiben des Bundesverwaltungsamtes beruft. Demnach hat der Verein am 19.04.2002 von sich aus die Aufhebung der Berechtigung, im Namen der Verbraucher Abmahnungen auszusprechen und Prozesse zu führen, beantragt. Künftig kann sich die GSDI nicht mehr auf ihre Klagebefugnis berufen.

Der Abmahnverein, der auch unter dem Namen "Webrobin" auftrat, hatte im Sommer vergangenen Jahres rund 80 Websitebetreiber wegen angeblicher Verstöße gegen das "Gebot der Datensparsamkeit" kostenpflichtig abmahnen lassen. Unter anderem sollten Betreiber, die einen Newsletter verschickten und dabei den Namen der Abonnenten abfragten, Abmahnkosten in Höhe von 650 Euro tragen.

Die Abgemahnten konnten jedoch nachweisen, dass die selbsternannten Datenschützer unter Einsatz von Suchmaschinen gezielt nach potentiellen Opfern gesucht hatten. Zudem legten mehrere Betroffene gegen die Eintragung des Vereins in die "Liste der qualifizierten Anbieter", Voraussetzung für Klagen im Namen der Verbraucher, Widersprüche beim Bundesverwaltungsamt ein, das die Eintragung vorerst ruhen ließ. (em)