Airbnb und andere Plattformen: Gastgeber sollen sich EU-weit registrieren lassen

Die EU-Kommission will, dass sich Kurzzeitvermieter registrieren. Plattformbetreiber sollen monatllich Daten zu Übernachtungen an Behörden übermitteln.

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Auswahl aus dem Angebot auf Airbnb.

(Bild: Airbnb)

Lesezeit: 4 Min.

Personen, die ihre Unterkünfte über Plattformen wie Airbnb für kurze Zeit vermieten, sollen in der EU einheitlich erfasst werden. Dazu hat die EU-Kommission eine Verordnung entworfen und nun vorgeschlagen. Darin werden natürliche und juristische Personen verpflichtet, sich bei Behörden registrieren zu lassen. Plattformbetreiber sollen monatlich Angaben zur Zahl der Aufenthalte, ihre Registrierungsnummer und die URL der Angebote für Vermietungen an Behörden übermitteln.

Diese Informationen sollen laut EU-Kommission helfen, nicht registrierte Angebote zu identifizieren und die Registrierungspflicht durchzusetzen. Plattformbetreiber sollen stichprobenartig prüfen, ob sich die Gastgeber registrieren und die richtigen Nummern angezeigt werden. Behörden sollen die Gültigkeit von Registrierungsnummern aussetzen und Plattformen auffordern können, Gastgeber von der Liste zu streichen, die gegen die Vorschriften verstoßen.

Die EU-Kommission reagiert damit nach eigenen Angaben auf die zunehmende Zahl an Übernachtungen, die über Online-Plattformen vermittelt werden. Zwar profitierten davon Reisende und Gastgeber, andererseits verringere sich dadurch mancherorts das Angebot an erschwinglichem Wohnraum, die Preise stiegen oder es gebe übermäßige Touristenströme, erklärt die EU-Kommission. Um darauf besser reagieren zu können, benötigten Entscheidungsträger hochwertige Daten.

Konkret schlägt die EU-Kommission vor, dass jeder Gastgeber und jede Gastgeberin sich einmalig registriert und dabei die Adresse und Art der Unterkunft meldet, ob es sich um einen Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt und wie viele Gäste maximal unterkommen können. Zudem sollen sie ihre Namen, Identifizierungsnummern und Kontaktdaten melden. Die neuen Vorschriften sollen bestehende Instrumente wie den Digital Services Act (DSA) oder die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC7) ergänzen, welche den Behörden bereits bestimmte Instrumente und Daten bereitstellen.

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton hatte bereits vor gut zwei Jahren erklärt, die Kommission stehe der Vermietung privater Unterkünfte positiv gegenüber. Allerdings müssten die Kommunen unterstützt werde, die sich dadurch ergebenden Herausforderungen zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund hatte die EU-Kommission mit den Plattformbetreibern Airbnb, Booking, Expedia und Tripadvisor vereinbart, dass sie Zahlen zu gebuchten Übernachtungen und Gästen zu statistischen Zwecken an das EU-Statistikamt Eurostat melden.

Nun geht es der EU-Kommission darum, dass die Daten zu kurzfristigen Vermietungen nach einem einheitlichen Schema an Behörden gemeldet werden. Die bisher erhobenen Daten seien nicht immer zuverlässig, da die Gastgeber Unterkünfte nicht systematisch registrierten und Online-Plattformen die Daten aus verschiedenen rechtlichen und technischen Gründen nicht immer teilten. Zudem seien die bisher erhobenen Datensätze in verschiedenen Initiativen erhoben worden, so zersplittert könnten sie weniger nützen.

Gastgeber sollen "von einfacheren und klareren Regeln für die Registrierung und das Anbieten von Unterkünften zur kurzfristigen Vermietung profitieren", erläutert die Kommission. Die zuständigen Behörden sollen dafür ein einfaches Online-Registrierungsverfahren einrichten. Die bereitzustellenden Informationen und Unterlagen müssen notwendig und verhältnismäßig sein. Nach einer Registrierung bekommen die Gastgeber eine individuelle Registrierungsnummer als Voraussetzung für ihre Vermietungen.

Behörden sollen mit Hilfe der Daten gewährleisten können, dass auf Online-Plattformen nur legale Angebote beworben werden können, erklärt die EU-Kommission weiter. Entscheidungsträger und die Tourismusbranche sollen anhand der dann anonymisiert und aggregiert von Eurostat bereitgestellten Daten besser planen können. Der Kommissionsvorschlag geht nun an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. Falls er angenommen wird, sollen die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die erforderlichen Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten.

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Kurzfristig vermietete Unterkünfte machen laut EU-Kommission etwa ein Viertel aller Touristenunterkünfte in der EU aus, ihre Zahl nehme in der gesamten EU deutlich zu. In den Sommern 2020 und 2021 habe die Zahl der Buchungen über dem entsprechenden Niveau von 2018 gelegen. Überdies sei die Zahl der Buchungen im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2021 um 138 Prozent gestiegen. Eine Tendenz, die auch durch die jüngsten Airbnb-Quartalszahlen bestätigt wird.

Ein Beispiel für die Regulierung von Kurzzeitvermietungen über Plattformen ist das Zweckentfremdungsverbot, das in Berlin im Frühjahr 2016 eingeführt wurde. Forscher haben untersucht, welche Konsequenzen das für das Angebot auf Airbnb und für die Mietpreise hatte und festgestellt, dass durch das Verbot die Zahl der Inserate auf Airbnb gesunken war. Zudem ermittelten sie einen Zusammenhang zwischen wachsender Popularität von Airbnb und Mietsteigerungen.

(anw)