Alternative App-Läden: Apple will jetzt doch keine Millionenbürgschaft

Bislang verlangte Apple von Betreibern eines App-Store-Konkurrenten stets ein gutes Verhältnis zur eigenen Bank. Das wird nun erleichtert – zumindest etwas.

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Installation Alternative App Marketplace

So sieht die Installation eines alternativen App Stores auf dem iPhone aus.

(Bild: Apple)

Lesezeit: 3 Min.

Apple hat kurz vor Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union an seinen Bedingungen für alternative App-Store-Angebote geschraubt. So ist die umstrittene Forderung für alle Betreiber, einen millionenschweren Kreditrahmen zur Entrichtung von Apples "Core Technology Fee" zu hinterlegen, nun gestrichen worden. Dies ist der neuesten Version des Ergänzungsvertrags für Entwickler ("Alternative Terms Addendum for Apps in the EU") zu entnehmen. Außerdem erleichtert Apple seinen Developern nun den Weg zurück zu den alten Bedingungen, allerdings nur unter eingeschränkten Umständen.

Mit iOS 17.4, das am Dienstagabend erschienen war, treten umfangreiche Änderungen innerhalb der Europäischen Union in Kraft. Dazu gehört die besagte Einführung von "Alternative App Marketplaces", aber auch ein grundsätzlich anderes Abrechnungsmodell im App Store. Diese "Alternative Terms" senken die an Apple zu entrichtenden Gebühren, auf 10 beziehungsweie 17 Prozent plus 3 Prozent Transaktionsgebühr (von 15 beziehungsweise 30 Prozent aktuell), schließen aber eine Core Technology Fee ein, die ab 1 Million Installationen im Jahr zu entrichten ist (50 Cent pro Installation). Bislang war es so, dass Apple nach einer Entscheidung für die neuen Bedingungen keinen Weg zurück vorsah.

Mit der jüngsten Variante des Vertrags gibt es diesen erstmals. "Sie können dieses Vertragsaddendum einmalig kündigen, ohne auch den Entwicklervertrag zu kündigen", schreibt Apple. Der Haken: Das geht nur, wenn zahlreiche der neuen Funktionen bislang nicht verwendet wurden, also nur die neue, günstigere Gebühr für Apples eigenen App Store zum Einsatz kam. Hat ein Entwickler einen alternativen App Store betrieben oder eine App in einem solchen, ist die Kündigung nicht mehr möglich, ohne dass man aus Apples ganzem Ökosystem fliegt. Gleiches gilt für andere neue EU-Funktionen wie die Verwendung alternativer Zahlungsdienstleister oder des sogenannten Linking-Outs, mit dem eine App einen Zahlungsvorgang auf der eigenen Website abschließen kann.

Die zweite Änderung betrifft die finanziellen Notwendigkeiten für Betreiber eines "Alternative App Marketplace". Hier hatte Apple bislang verlangt, dass ein Betreiber einen "Letter of Credit", also einen Kreditrahmen, in Höhe von einer Million Euro bereitstellt. Der Grund: Apple will von den alternativen App Stores die erwähnte Core Technology Fee kassieren, die 50 Cent pro Installation im Jahr beträgt. Diese Forderung hätte dazu geführt, dass kleinere Anbieter gar nicht hätten mitspielen können.

In den nun veröffentlichten Vertragsbedingungen gibt es jedoch eine Alternative. Entweder stellt man den Kreditbrief bereit oder man ist ein Mitglied in Apples Entwicklerprogramm, das mindestens zwei Jahre am Stück dabei war. Auch hier gibt es aber einen Haken: Es muss dem Entwickler gelungen sein, eine App zu vertreiben, die mehr als eine Million Erstinstallationen im vorherigen Kalenderjahr hatte – und zwar allein auf dem Gebiet der Europäischen Union. Es ist davon auszugehen, dass ein Developer, der eine Million Installationen eingesammelt hat, wohl auch in der Lage sein dürfte, einen entsprechenden Kreditrahmen zu erhalten.

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(bsc)