Breitbandausbau: Bund will Gigabit-Grundbuch im TKG verankern

Mit weiteren Änderungen am Telekommunikationsgesetz will die Bundesregierung den Netzausbau beschleunigen und neue europäische Roaming-Regeln umsetzen.

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(Bild: ThomBal/Shutterstock.com)

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will mit einigen Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) den Breitbandausbau in Deutschland beschleunigen. Das Ministerium hat dazu am Montag den Entwurf eines "Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen" vorgestellt, mit dem die Änderungen umgesetzt werden sollen.

Mit diesem "TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz" soll die rechtliche Grundlage für die Maßnahmen der Gigabit-Strategie des Bundes geschaffen werden. Schwerpunkt liegt dabei auf der gesetzlichen Flankierung des vom BMDV Ende vergangenen Jahres aufgelegten Gigabit-Grundbuchs.

Im Gigabit-Grundbuch sollen die vorhandenen Daten über die Telekommunikationsinfrastruktur zusammengefasst werden. Auf der von der Bundesnetzagentur betriebenen Plattform laufen die Informationen der bisher separaten Dienste Breitbandatlas, Funklochkarte oder Bandbreitenmessung zusammen.

Darüber hinaus zielt das Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz auf den Bürokratie-Abbau ab. Insbesondere sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Geringfügige Baumaßnahmen an der Infrastruktur sollen demnach auch ohne Genehmigung durchgeführt werden können.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt das grundsätzlich, wünscht sich aber klarere Kriterien. "Genehmigungsfreie Baumaßnahmen sollten nicht ausschließlich anhand ihrer Dauer definiert und die Kriterien für bestimmte Maßnahmen wie den sogenannten Hausstich und die Anbindung einer geringen Anzahl an Gebäuden ausgeweitet werden", sagte ein Verbandssprecher.

Der Betreiber eines Hausnetzwerks soll laut dem Gesetzesvorschlag einem Diensteanbieter eine Aufschaltgebühr in Höhe von 60 Euro berechnen können, wenn dieser auf einzelne Anschlüsse im Haus geschaltet werden soll. Das soll neben der bestehenden Möglichkeit, die Hausanschlusskosten auf die Miete umzulegen, den Kostendruck auf die ausbauenden Netzbetreiber senken.

Das wird von Netzbetreibern grundsätzlich begrüßt, geht den Branchenvertretern aber nicht weit genug. "Der Gesetzentwurf enthält weniger Verbesserungen an den Rahmenbedingungen für den Netzausbau als erhofft. Das ist enttäuschend", meint Andrea Huber vom Kabelnetzbetreiberverband Anga. Sie spricht von "vielen verpassten Chancen", attestiert dem BMDV-Papier aber zugleich "einige sehr sinnvolle Vorschläge".

"Viele Fragezeichen" sieht der Anga noch "bei der konkreten Ausgestaltung des Gigabit-Grundbuchs". Die "Pflichten und Rechte der Unternehmen" ergäben sich nicht aus dem Gesetzestext, sondern erst aus in späteren, gesonderten Rechtsverordnung. "Damit bleiben Fragen insbesondere zur Sicherheit der teils hochsensiblen Unternehmensdaten offen und wichtige Regelungen werden der Entscheidung des Gesetzgebers entzogen", kritisiert Huber.

Der Breko begrüßt als Schritt in die richtige Richtung, dass der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im Gesetz als "öffentliches Interesse" eingestuft werden soll. "Um die Bedeutung des Glasfaserausbaus angemessen zu betonen, sollte der Glasfaserausbau aber analog zum Ausbau der erneuerbaren Energien als Infrastrukturmaßnahme im überragenden öffentlichen Interesse definiert werden", sagt ein Sprecher.

Update

Der Entwurf enthalte "richtige Ansätze", meint auch der Chef des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. "Er bleibt aber auf halber Strecke stehen und baut teils sogar neue Bürokratie-Hürden auf. In dieser Form wird das Gesetz dem von der Bundesregierung selbst gesteckten Ziel einer Ausbaubeschleunigung nicht gerecht." Auch der Bitkom betont, der Ausbau müsse höchste Priorität genießen und im Gesetz als "überragendes öffentliches Interesse" festgeschrieben werden.

Über den Breitbandausbau hinaus will das BMDV mit dem Änderungsgesetz auch neue Anforderungen der verlängerten EU-Regeln zum Mobilfunk-Roaming in deutsches Recht übertragen. Die EU hatte die unionsweite Roaming-Regulierung im Sommer 2022 um zehn Jahre verlängert und unter anderem auf 5G-Netze erweitert.

Mit Änderungen am TKG soll die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde die notwendigen Kompetenzen erhalten, um etwa die Vorgaben für die Großhandelspreise zwischen den Netzbetreibern umzusetzen.

(vbr)