Bundestag: Treibhausgasemissionen durch Kraftstoffe müssen um 25 Prozent sinken

Die Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor wird mit einem Beschluss des Bundestags verschärft. E-Fuels mit grünem Wasserstoff sind anrechenbar.

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(Bild: Ulf Wittrock/Shutterstock.com)

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Der Verkehr soll einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem er die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe deutlich anhebt. Sie steigt von sieben Prozent im Jahr 2022 über 12 Prozent von 2026 an auf 25 Prozent bis 2030. Die Bundesregierung hatte zunächst vorgesehen, die Quote bis 2026 moderat auf zehn und dann bis 2030 auf 22 Prozent zu erhöhen.

Für das Vorhaben stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Opposition war geschlossen dagegen. Die erneuerbaren Energien im Verkehr werden seit 2015 durch die Treibhausgassenkungsvorgabe gefördert. Sie verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoff verkaufen, deren CO2- und Methanausstoß um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreichen sollen die Tankstellenbetreiber und Lieferanten dies unter anderem dadurch, dass sie erneuerbare Energieerzeugnisse anbieten.

Mit der Initiative soll der Anteil der erneuerbaren am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors bis 2030 signifikant über die EU-Mindestvorgaben von 14 Prozent hinaus gesteigert werden. Dies eröffne nachhaltige Optionen für den Verkehr, die zum Erreichen der Klimaschutzziele nötig seien, erklärt der Gesetzgeber. Als Ziel nehme man sich für 2030 vor, hieß es bei der CDU/CSU-Fraktion, bei einem Anteil von 32 Prozent an erneuerbaren Energien im Kfz-Bereich zu landen.

Ferner soll eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe eingeführt werden. Dabei geht es um E-Fuels, also synthetische Treibstoffe, die mithilfe von Strom aus Wasser und Kohlendioxid produziert werden. Um diese zu fördern, wird die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion etwa von Benzin zugelassen. Die Mineralölwirtschaft fordert dies seit Langem.

Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sollen zudem Anreize zum Ausbau der Elektrolysekapazitäten geschaffen werden, mit denen aus erneuerbarem Strom nichtbiogenen Ursprungs Wasserstoff gewonnen werden könne. Die fünf norddeutschen Küstenländer gaben bereits 2019 für sich das Ziel aus, bis 2025 mindestens 500 Megawatt und bis 2030 mindestens fünf Gigawatt Elektrolyseleistung zur Erzeugung von grünem Wasserstoff zu installieren.

In einer von Schwarz-Rot eingebrachten Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, bei den Verhandlungen zur Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU auf Maßnahmen zu drängen, die die Produktion und den Einsatz von grünem Wasserstoff und E-Fuels besonders fördern. Nötig seien verbindliche Standards zur klimaschonenden Förderung und Produktion fossiler Kraft- und Brennstoffe. Geprüft werden sollten Optionen, um Methan anrechnen zu können, das von anderen EU-Ländern in das Gasnetz eingespeist und regenerativ erzeugt wird.

Es sei zwar richtig, alle klima- und umweltfreundlichen Technologien im Verkehrsbereich zu aktivieren, erklärten die Grünen. Diese müssten aber dort eingesetzt werden, wo sie angesichts von Kosten, Ökologie und Verfügbarkeit besonders wirksam seien. Erneut bekenne sich die Koalition beim Auto nicht voll zur effizienten Elektromobilität. Dies sei nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für den Standort gefährlich. E-Fuels, die nun in den Straßenverkehr gelangten, fehlten im Luft- und Schiffsverkehr, wo sie dringender gebraucht würden. Selbst Palmöl-Sprit, für den der Regenwald abgeholzt werde, bleibe bei noch jahrelang erlaubt. Dabei sei die Messe beim Pkw mit Verbrennungsmotor gelesen.

Ganz im Sinne des jüngsten einschlägigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts wolle man Anreize zur Treibhausgasminderung schon so früh wie möglich setzen, hatte die SPD im Verkehrsausschuss dagegen gehalten. Da nicht absehbar sei, wie sich die Dinge in Zukunft entwickelten, baue man bewusst auf Technologieoffenheit. Die teils vertretene Sicht, man müsse Wasserstoff aus Effizienzgründen zurückdrängen, teile die Koalition nicht. Der Ausstieg aus der Anrechenbarkeit von Palmöl werde zu Anfang 2023 gesetzlich fixiert.

(mho)