Bundestag: Update für die Bonpflicht

Künftig kann die kryptografische Signatur auch als QR-Code ausgedruckt werden. Die Kontrollen dieser Codes sollen bald beginnen.

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  • Torsten Kleinz

Anfang des Jahres 2020 noch Aufregerthema Nummer 1 – nun ist die Bonpflicht im deutschen Handel Alltag geworden. In der Nacht auf Freitag hat der Bundestag ein Update der Kassensicherungsverordnung beschlossen. Neuerung: Die lange Reihe an Nummerncodes kann in Zukunft auch als QR-Code auf die Bons gedruckt werden. Dies spart mitunter ein paar Zentimeter Papier. Ein Gesetzesvorschlag der FDP zur Entkernung der Kassengesetze wurde abgelehnt.

Die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung hatte sich immer wieder verzögert und sogar zum offenen Streit zwischen Bundesfinanzministerium und Landesregierungen geführt. Mittlerweile bestätigt der Handelsverband HDE, dass zumindest bei den geöffneten Geschäften die Umstellung vollzogen sei. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI hat inzwischen auch drei Lösungen für die sogenannte Cloud-TSE zertifiziert, bei denen die gesicherten digitalen Kassenbücher nicht mehr in der Kasse selbst, sondern in Rechenzentren abgespeichert werden. Dies ist insbesondere für Kassensysteme wichtig, die in Gastro-Betrieben verwendet werden.

Streit über Bonpflicht: Hintergründe zur Kassensicherungsverordnung

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Die neue Kassensicherungsverordnung sorgt wegen der Bonpflicht für Aufregung. heise online erklärt in mehreren Artikeln die technischen und polituschen Hintergründe sowie die Pflicht zum Kassenbon.

Tatsächlich kontrolliert werden konnte die kryptografische Signatur aber noch nicht, da den Steuerfahndern bisher die dazu notwendige Software fehlte. Dies soll sich jedoch in Kürze ändern. Auf Anfrage von heise online teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass inzwischen eine Software angeschafft wurde, die mit den verschiedenen Formen der Signatur umgehen kann und somit die Codes auf dem Bon mit denen des gesicherten Speichers abgleichen kann. So soll die Integrität der gesamten Kassenaufzeichnungen sichergestellt werden. Die Software soll in Kürze flächendeckend verfügbar gemacht werden.

Bei der Aktualisierung der Kassensicherungsverordnung hat der Bundestag auch einige praktische Probleme adressiert. Zum einen wurden Parkscheinautomaten und Ladesäulen für E-Autos von den Vorgaben befreit. Für EU-Taxameter wurden hingegen neue Anforderungen aufgenommen. Taxameter, die bisher nach dem INSIKA-Verfahren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gesichert waren, sollen bis 2026 auf die neuen Verfahren umgestellt werden.

In seiner Sitzung lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der FDP ab, der vorgeblich eine Bonpflicht für Bäcker verhindern sollte. Die vorgeschlagenen Änderungen hätten aber eine Entkernung der neuen Kassengesetze bedeutet. Laut Gesetzentwurf sollten alle Betriebe von der Pflicht zur Bon-Erstellung befreit werden, die Waren oder Dienstleistungen "an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen" verkaufen. Nach Überzeugung der Liberalen sei hier die Speicherung auf gesicherten Datenträgern ausreichend. Technisch ist diese Annahme jedoch nicht nachzuvollziehen. Da die Kassensysteme selbst nach wie vor ungesichert sind, stünde es den Betrieben dann frei alle Transaktionen, für die kein Beleg verlangt wird, erst gar nicht ins digitale Kassenbuch zu schreiben. Ein ähnlicher Antrag der AfD wurde an den zuständigen Bundestagsausschuss verwiesen.

(mho)