Bundestag verabschiedet Patentrechts-Novelle

Das Parlament hat mit schwarz-roter Mehrheit den umstrittenen Gesetzentwurf zur "Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts" abgesegnet, mit dem Nichtigkeitsverfahren schneller ablaufen sollen.

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Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit schwarz-roter Mehrheit den umstrittenen Gesetzesentwurf zur "Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts" ohne weitere Aussprache abgesegnet. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben, bei dem Union und SPD die Regierungsvorlage nur noch auf Basis der Empfehlung (PDF-Datei) des Rechtsausschusses geringfügig änderten. Im Zentrum der Initiative stehen Straffungen von Nichtigkeitsverfahren, in denen es um die Prüfung bereits erteilter gewerblicher Schutzrechte geht. Darüber hinaus werden neue Regeln für Erfindungen aufgestellt, die von Angestellten während ihrer Arbeitszeit gemacht werden und angeblich etwa 80 Prozent aller geschützten Innovationen ausmachen.

Das Bundespatentgericht muss bei Nichtigkeitsklagen gemäß dem Entwurf künftig die Parteien ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die erwartete Entscheidung erheblich sind und noch nicht in den Eingaben an die Behörde ausreichend erörtert wurden. Auf dieser Basis sollen die weiteren Vorträge vor Gericht auf das Wesentliche beschränkt werden können. Zudem wird eine Frist angestrebt, innerhalb welcher Gegner noch neue Aspekte einreichen können. Dies geschah bislang häufig erst in der mündlichen Verhandlung, was die Verfahren verlängerte.

Auch mögliche Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) will der Gesetzgeber beschleunigen. Angestrebt ist eine Halbierung der derzeitigen durchschnittlichen Verfahrensdauer von mehr als vier Jahren. So soll es nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein, einen Sachverständigen zu bestellen. Zudem sieht die Reform vor, dass nicht mehr der gesamte Stoff der ersten Instanz erneut verhandelt werden muss. Vielmehr soll sich die zweite Instanz darauf beschränken, die umstrittene vorherige Entscheidung auf Fehler zu überprüfen.

Bei Erfindungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mussten Arbeitgeber und Angestellte bislang mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen, um die Zuordnung eines gewerblichen Rechtsschutzes sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zu verschaffen. Diese Formalien sollen durch die pauschale Annahme ersetzt werden, dass Erfindungen von Arbeitnehmern automatisch vier Monate nach ihrer Meldung auf den Arbeitgeber übergehen, wenn dieser nicht vorher auf seine Ansprüche verzichtet.

Die FDP-Fraktion hatte vorab die Änderungen im Patentverfahrensrecht als zu weitgehend bemängelt. Eine Anpassung des Berufungsrechts an sonstige zivilrechtliche Ansprüche sei nicht sinnvoll. Auch die Grünen sprachen sich gegen eine "unbillige" Verkürzung prozessualer Angriffs- oder Verteidigungsmittel der Verfahrensbeteiligten aus. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht mit der Novellierung dagegen den "Patentstandort Deutschland nachhaltig gestärkt". Die Öffentlichkeit wisse mit dem Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, bald schneller, ob eine Erfindung patentgeschützt ist oder nicht. Die Reform komme so der gesamten Wirtschaft zu Gute, "die auf Erfindungen als Rohstoff der Wissensgesellschaft angewiesen ist". (Stefan Krempl) / (pmz)