DSA: Brüssel erklärt drei Porno-Portale zu "sehr großen Onlineplattformen"

Den größten Internetdiensten legt Digital Services Act der EU besondere Pflichten auf. Wer das ist, legt Brüssel fest. Jetzt gehören drei Porno-Angebote dazu.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 234 Kommentare lesen
Blick auf Pornhub

(Bild: platinumArt/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Die Europäische Kommission hat mit drei Porno-Portalen eine zweite Gruppe von sogenannten VLOP ("Very Large Online Platforms") festgelegt, für die gemäß Digital Services Act besondere Sorgfaltspflichten gelten. Das geht aus einer am heutigen Mittwoch veröffentlichten Erklärung der Kommission hervor. Darin heißt es, dass die Kategorisierung nun auch für Pornhub, Stripchat und XVideos gilt. Man habe ermittelt, dass alle drei die Untergrenze von 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern und Nutzerinnen erfüllen, heißt es aus Brüssel. Die Plattformen haben nun vier Monate Zeit, eine Risikoanalyse in Bezug auf illegale und grundrechtsfeindliche Inhalte durchzuführen sowie besondere Maßnahmen zum Kinderschutz einzuführen.

Der DSA (hierzulande auch "Gesetz über Digitale Dienste"), legt fest, welche Inhalte und Geschäftspraktiken innerhalb der EU online erlaubt und verboten sind. Er gilt als einer der wichtigsten Bausteine für die von der EU-Kommission angekündigte Gestaltung der digitalen Zukunft Europas. Als unmittelbar gültige Verordnung steht der DSA über nationalem Recht. Für die meisten Anbieter gilt eine Übergangsfrist – erst ab dem 17. Februar 2024 wird das Gesetz voll wirksam. Anders sieht es für die VLOP aus, die müssen schon vorher Vorkehrungen treffen, um den Vorgaben nachzukommen. Außerdem müssen sie selbst die Gefahren einschätzen, die ihre Plattformen für Gesellschaft und demokratische Willensbildung darstellen.

Eine erste Gruppe von 17 VLOP hat und zwei "sehr großen Onlinesuchmaschinen" hat die EU-Kommission bereits am 25. April benannt und dabei unter anderem Twitter (inzwischen X) die damit verbundenen Pflichten auferlegt. Das hatte inzwischen bereits Konsequenzen, am Montag hat die EU-Kommission ein förmliches Verfahren gegen den Kurznachrichtendienst eingeleitet, weil dort "illegale Inhalte" verbreitet worden sein sollen und der Dienst auch Transparenzpflichten verletzt haben soll. Welche Pflichten jetzt auf die drei Porno-Portale zukommen, führt die EU-Kommission in der Mitteilung etwas aus, dabei geht es unter anderem um Maßnahmen zum Schutz des Wohlergehens von Kindern. Zudem müsste verhindert werden, dass illegale Inhalte etwa zu Kindesmissbrauch darüber verbreitet werden.

(mho)