Der Streit ums Urheberrecht geht weiter

Bundesjustizministerin Zypries weist "Enteignungs"-Kritik der wissenschaftlichen Fachverlage zurück.

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Von
  • Richard Sietmann

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in einer Erklärung die gemeinsame Forderung des Börsenvereins Deutschen Buchhandels und der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger nach einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 52a in der geplanten Urheberrechtsnovelle zurückgewiesen.

Dieser Paragraf schränkt die Urheberrechte dahingehend ein, dass es auch künftig zulässig sein soll, "veröffentlichte Werke zur Veranschaulichung im Unterricht für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung öffentlich zugänglich zu machen", sofern dies keinen kommerziellen Zwecken dient.

"Durch einen solchen Paragrafen werden Autoren und Verleger enteignet", hatte Georg Siebeck, Verleger des Tübinger Mohr-Siebeck-Verlages und Sprecher der gemeinsamen Initiative die Forderung auf Streichung des Schul- und Forschungsprivilegs begründet. "Denn letztlich brauchen alle deutschen Bibliotheken dann zusammen nur noch jeweils ein Exemplar eines Lehrbuches oder einer Fachzeitschrift. Das kann für alle Universitäten kopiert und in deren Datennetze gestellt werden."

Dieselbe Forderung hatte der Börsenverein schon in der Anhörung zur Novellierung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 29. Januar vorgetragen. Die Bundesjustizministerin weist das neuerlich vorgebrachte Ansinnen entschieden zurück. Der Gesetzentwurf erlaube es Bibliotheken und Schulen keineswegs, geschützte Inhalte beliebig oft zu vervielfältigen. "Geplant ist lediglich, dass geschützte Werke mit den neuen Kommunikationstechnologien -- insbesondere Intranets -- von einer begrenzten Anzahl von Personen in Unterricht und Forschung genutzt werden können. Dafür erhalten die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung", stellt Zypries klar.

"Die Neuregelung lässt es nicht zu, dass -- wie wissenschaftliche Verleger und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels glauben machen wollen -- bundesweit eine einzige Universitätsbibliothek eine Fachzeitschrift anschafft und diese sämtlichen anderen Bibliotheken über Datennetze zugänglich macht. Von Bibliotheken ist in der von den Fachverlagen und dem Börsenverein angegriffenen Regelung überhaupt nicht die Rede." Der Gesetzentwurf beziehe lediglich die neuen Medien in die bereits bestehenden Beschränkungen des Urheberrechts durch das Unterrichts- und Forschungsprivileg mit ein. (Richard Sietmann) / (anw)