Deutsche Yahoo-Auktionen mit Nazi-Andenken unter Beschuss

Nach dem Verbot von Yahoo-Auktionsseiten mit Nazi-Andenken in Frankreich prüft der Zentralrat der Juden in Deutschland, auch hierzulande gegen solche Seiten vorzugehen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach dem Urteil in Frankreich, das Yahoo dazu verurteilte, die Auktionsseiten mit Nazi-Memorabilien zu schließen, steht dem Internet-Portal nun möglicherweise auch in Deutschland Ärger ins Haus. "Wir prüfen, ob wir gegen solche Angebote klagen", sagte der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, gegenüber dem Focus. "Wenn die Sperrung technisch möglich ist, dann muss sie auch in Deutschland durchgeführt werden", forderte Friedman. Auch auf den deutschen Auktionsseiten von Yahoo sind bis zum heutigen Tag Versteigerungen zu finden, deren Angebote nahe legen, dass hier Nazi-Andenken verkauft werden sollen.

Yahoo war in Frankreich von der Ligue internationale contre le racisme et l'antisémitisme (Licra), der Union des étudiants juifs de France (UEJF) und dem Mouvement contre le racisme et pour l'amitié entre les peuples (MRAP) verklagt worden. Der Richter hatte nach langer Beratung und Konsultationen mit Experten entschieden, dass Yahoo innerhalb von drei Monaten diejenigen Auktionsseiten für französische Bürger unzugänglich machen muss, auf denen mit Nazi-Andenken gehandelt wird. Für jeden Tag, den die Auktionsseiten über diese Frist hinaus von französischen Internetnutzern aufgerufen werden können, muss Yahoo 100.000 Franc Strafe zahlen.

Vint Cerf, inzwischen Chef der Internet-Verwaltung ICANN und einer der Experten, die der Richter heranzog, hält allerdings nichts von dem französischen Richterspruch. Wenn das Urteil Schule mache, führe dies zu einer Verkrüppelung des Web, ist sich Cerf sicher. Weniger allerdings aus inhaltlichen Fragen – unter diesem Gesichtspunkt hielt sich Cerf bedeckt. Die Anwendung nationaler Gesetzgebungen würde aber das Internet als einen Raum ohne Grenzen unmöglich machen. Cerf meinte gegenüber der französischen Nachrichtenagentur afp, das Gericht habe seine Bedenken beiseite gewischt. "Man ignorierte die Meinung, dass das Web nicht mehr funktionieren würde, falls die Gesetzgeber der ganzen Welt auf bestimmte Inhalts-Filter für ihr jeweiliges Staatsgebiet bestünden", erklärte Cerf. (jk)