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E-Mail-Korrespondenz hat vor Gericht Beweiskraft

E-Mail-Korrespondenz zwischen Arbeitnehmern und der Firma besitzt grundsätzlich Beweiskraft, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

E-Mail-Korrespondenz zwischen Arbeitnehmern und der Firma besitzt in einem Gerichtsprozess grundsätzlich Beweiskraft. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil festgestellt.

Die Richter wiesen damit die Zahlungsklage einer Sachbearbeiterin gegen einen Druckmaschinenvertrieb zurück (Az.: 7 Ca 5380/01). Bei Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hatte die Arbeitnehmerin in einer E-Mail an ihren Vorgesetzten akzeptiert, dass die vereinbarte Abfindung auch alle sonstigen Zahlungsansprüche beinhalten solle.

Auf Grund eines Versehens enthielt der daraufhin schriftlich abgeschlossene Aufhebungsvertrag diese Vereinbarung jedoch nicht. Als Folge klagte die Mitarbeiterin auf Zahlung von zusätzlichen Bonusprämien. Laut Urteil berief sich das beklagte Unternehmen jedoch mit Erfolg auf die dem Vertragsabschluss vorangegangene E-Mail-Korrespondenz. (dpa) / (anw [1])


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