EU-Parlament beschließt Regeln für EU-weite Verfolgung von Verkehrsverstößen

Die grenzübergreifende Verfolgung von Verkehrsdelikten war bisher nicht optimal. Deshalb hat das EU-Parlament nun neue Regeln beschlossen.

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Zwei Verkehrsampeln vor wolkigem Abendhimmel.

EU-Staaten sollen künftig bei Bußgeldstrafen wegen Verkehrsverstößen stärker zusammenarbeiten.

(Bild: monticello/Shutterstock.com)

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Das Europaparlament hat am Mittwoch in Straßburg dafür gestimmt, dass EU-Staaten bei Bußgeldstrafen wegen Verkehrsverstößen stärker zusammenarbeiten sollen. Zuvor hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Nun muss der EU-Rat die neuen Regeln verabschieden. Dann haben die EU-Mitgliedsländer 30 Monate Zeit, um sie umzusetzen.

Das EU-Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde, hat laut den neuen Regeln (PDF) ab dem Datum der Straftat elf Monate Zeit, um den Verstoß den jeweiligen Verkehrsteilnehmern mitzuteilen. Die Mitteilung muss neben dem Zeitpunkt und den Umständen der Straftat Informationen darüber enthalten, wie gegen die Geldbuße Berufung eingelegt werden kann. Auf Initiative der Abgeordneten wird es Privatunternehmen untersagt, EU-Ländern dabei zu helfen, Bußgelder von ausländischen Fahrern zu erheben.

Zudem wird eine Liste von Verkehrsverstößen erweitert, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können. Neben zu schnellem Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Überfahren einer roten Ampel gehören künftig auch gefährliches Parken und gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht und Missachtung von durchgezogenen Linien zu solchen Verstößen.

Berichterstatterin Kosma Złotowski (ECR) erläuterte, die aktualisierten Regeln der betreffenden EU-Richtlinie sollen dazu beitragen, dass die EU-Länder besser zusammenarbeiten. Die betroffenen Fahrer wiederum würden innerhalb einer gesetzten Frist Informationen in ihrer Sprache erhalten und darüber, welche Rechtsmittel ihnen zustehen. Das Verbot für private Unternehmen, Bußgelder zu erheben, werde die Fahrer vor Betrug schützen und davor, dass personenbezogene Daten durchsickern.

Die EU-Richtlinie über den elektronischen Austausch von Fahrzeugregistrierungsdaten gibt es seit 2015. Mit ihrer Hilfe sollten Verkehrsdelikte im EU-Ausland besser geahndet werden können. Ihre Evaluierung hat aber laut einem Bericht des EU-Parlaments einige Mängel aufgedeckt. So sei etwa die Hälfte der Verkehrsdelikte von ausländischen Fahrern nicht untersucht, auch viele Bußgeldbescheide seien nicht vollstreckt worden. Die Verfahren seien zu kompliziert, zudem unterstützten sich die EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig zu wenig, ergab die Evaluation.

(anw)