EU-Richtlinie für gefährliche Substanzen in Elektrogeräten wird ausgeweitet

Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten in der EU wird auf grundsätzlich alle Geräte sowie bisher nicht erfasste Zubehörteile ausgedehnt.

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Der Rat der Europäischen Union hat die Regeln für gefährliche Inhaltsstoffe in Elektrogeräten erweitert. Die bisher seit 2003 geltende "Restriction of Hazardous Substances" (RoHS, Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) genannte Richtlinie soll auf Geräte, Ersatzteile und Kabel ausgedehnt werden, die bisher nicht berücksichtigt wurden, heißt es in einer Mitteilung (PDF-Datei). Dafür wurde den zehn bisherigen Geräte-Kategorien von Haushaltsgroßgeräten über Unterhaltungselektronik bis zu automatischen Ausgabegeräten eine elfte für "sonstige Geräte" hinzugefügt. Damit gelte sie prinzipiell für alle elektrischen und elektronischen Geräte. Ziel der Überarbeitung war es auch, die Regeln für gefährliche Stoffe europaweit zu vereinheitlichen.

Der Rat und das EU-Parlament hatten sich während der Überarbeitung der Richtlinie 2010 auf einen Kompromiss geeinigt. Diesem stimmte das EU-Parlament im November vergangenen Jahres zu. Nachdem der Rat nun ebenfalls grünes Licht gegeben hat, kann die überarbeitete Richtlinie in Kürze mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und muss innerhalb von 18 Monaten in das nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten einfließen. Abgeordnete des EU-Parlaments hatten gefordert, dass die Liste der gefährlichen Stoffe verlängert werden sollte, zum Beispiel um PVC, doch sie bleibt zunächst unverändert. In dem mit dem Rat erzielten Kompromiss fehlt auch der vom EU-Parlament geforderte Passus zu Nanomaterialien. Die bisher geltenden maximalen Konzentrationen der gefährlichen Stoffe bleiben ebenfalls unverändert.

Die 2003 beschlossene und seit 2006 geltende Richtlinie regelt die Verwendung einiger gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten: die bromierten Flammhemmer PBB und PBDE, sechswertiges Chrom, Quecksilber, Cadmium und Blei. Sie gilt für alle Haushaltsgeräte, Geräte der Unterhaltungs-, Telekommunikations- und Informationselektronik (also auch für PCs und sämtliche Peripherie), aber auch für Beleuchtungsartikel, elektrische Werkzeuge, Spielzeuge und Automaten. Die EU-Kommission soll die Richtlinie regelmäßig überprüfen, besonders hinsichtlich der Verlängerung der Liste der gefährlichen Stoffe. Für einige Geräte wie zum Beispiel in der Medizintechnik gelten Übergangsfristen. Solarpanel und energiesparende Lampen sind von der Richtlinie ausgenommen, um die "ambitionierten Ziele" auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz nicht zu gefährden, heißt es in der Mitteilung. (anw)