Erster Erfolg für Lexmark im Copyright-Streit um Tonerkartuschen

Im Streit mit einem Refill-Hersteller um angebliche Urheberrechtsverletzungen bei Kontrollchips für Tonerkartuschen geht die Vorrunde an den Druckerhersteller.

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Von
  • Tim Gerber

Das Bundesgericht von Ost-Kentucky hat gestern auf Betreiben des Druckerherstellers Lexmark gegen den Hersteller von Refill-Zubehör Static Control eine Einstweilige Verfügung erlassen. Wie US-Medien berichten, ist es Static Control bis auf Weiteres per Gerichtsverfügung untersagt, den so genannten Smartek Chip herzustellen und zu verbreiten. Nur mit Hilfe solcher Chips können wiederbefüllte Tonerkartuschen in bestimmten Lexmark-Druckern eingesetzt werden, weil sie eine Füllstandsabfrage der Druckerfirmware außer Kraft setzen.

Darin sieht der Druckerhersteller eine Verletzung des Urheberrechts, weil bei diesem Verfahren verbotener Weise eine Kopierschutzsperre umgangen werde. Aus diesem Grund hatte Lexmark Ende Dezember Klage erhoben. Die beklagte Firma Static Control verteidigte sich inzwischen mit dem Hinweis, hier werde ein verhängnisvolles Signal zum Missbrauch des Urheberrechts gegeben. (tig)