Experte: Neues Datenschutzgesetz schon veraltet

Das neue Datenschutzgesetz der Bundesregierung, das im Mai in Kraft trat, ist nach Ansicht des Datenschutzexperten Gerhard Kongehl nicht zeitgemäß.

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Von
  • Egbert Meyer

Das neue Datenschutzgesetz der Bundesregierung ist nach Ansicht des Datenschutzexperten Gerhard Kongehl veraltet. Das Gesetz, das am 23. Mai in Kraft trat, spiegele die Technik aus der Zeit vor dem PC wieder, sagte Kongehl heute im Gespräch mit der Nachrichtenangentur dpa anläßlich des morgen beginnenden Datenschutz-Kongresses in Ulm. Als positiv bewertet der Ulmer FH-Professor und Vorsitzende des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), dass "das Recht der Betroffenen, gegen den ungewünschten Gebrauch ihrer persönlichen Daten Widerspruch einzulegen", deutlich gestärkt wurde.

Trotz des Fortschritts in Sachen Datenschutz gehe das neue Gesetz nicht weit genug. Der BvD-Vorsitzende bemängelte, dass die Vorschrift den heutigen technischen Gegebenheiten nicht mehr entspreche. "Die neuen Anforderungen wurden einfach auf das alte Gesetz draufgeklatscht. Dadurch ist das Gesetz unübersichtlich und unhandlich", sagte Kongehl. Außerdem sei das alte Gesetz vor 20 Jahren entstanden, als noch kaum jemand einen PC geschweige denn Internet-Zugang gehabt habe.

Dennoch sei das Gesetz "längst überfällig" gewesen. Die entsprechende EU-Richtlinie zur Harmonisierung des europäischen Datenschutzes hätte nach den Worten Kongehls bereits im Oktober 1998 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. "Die Regierung Kohl hat das nicht geschafft, und die neue Regierung hat vor der Wahl ein zweistufiges Verfahren versprochen, bei dem zunächst die Richtlinie umgesetzt und dann ein ganz neues Gesetz geschaffen werden soll", erläuterte der Datenschützer. Kongehl bezweifelt, dass die zweite Phase noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. (em)