Gasbohrungen vor Borkum: Gericht bestätigt Baustopp

Der niederländische Konzern One-Dyas will vor Borkum Gas fördern und dafür eine Plattform errichten. Ein niederländisches Gericht erlaubt das vorerst nicht.

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Das geplante Projekt der Gasförderplattorm mit Stromanschluss zum Windpark Riffgat.

(Bild: One-Dyas)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Andreas Wilkens

Das niederländische Unternehmen One-Dyas darf vorerst in der Nordsee nicht seine geplante Bohrplattform zur Gasförderung errichten. Das zuständige Gericht, die Rechtbank in Den Haag, sieht Mängel in der vom Wirtschaftsministerium erteilten Umweltgenehmigung. Diese müssten erst beseitigt werden, urteilte das Gericht und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung von 2023. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Die Genehmigung zur Gasförderung bleibt erhalten.

One-Dyas interpretiert das Urteil als größtenteils positiv. In Sachen Klima, Bodensenkungen, Bodenerschütterungen, Emissionen in Luft und Wasser und anderen Umweltaspekten habe das Gericht dem Unternehmen Recht gegeben. Die Stickstofffrage sei eine "Hausaufgabe", schreibt One-Dyas.

One-Dyas will in der Nordsee etwa 20 Kilometer nördlich von Schiermonnikoog und Borkum Gas gewinnen. Die Gasfelder befinden sich teilweise in niederländischen und deutschen Gewässern. Das niederländische Wirtschaftsministerium hatte genehmigt, innerhalb von 35 Jahren insgesamt 14,2 Milliarden Nm³ Erdgas zu fördern und dafür eine Bohrplattform zu errichten. Hinzu kommt eine Lizenz für den Bau einer Pipeline und eines Stromkabels erteilt. Die Möglichkeit, in der Nordsee Erdgas zu fördern, wurde im Zusammenhang mit der endgültigen Schließung des Groninger Gasfelds im niederländischen Parlament als alternative Quelle in Betracht gezogen.

Da sich dies alles auf geschützte Pflanzen- und Tierarten und auf Naturschutzgebiete auswirken könne, klagte gegen das Projekt ein Bündnis aus der Deutsche Umwelthilfe, der niederländischen Umweltorganisation Mobilisation for the Environment (MOB) und der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland. Es befürchtet durch die Bohrungen Umweltfolgen für die Insel Borkum, die Nordsee und den nahegelegenen Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Auch werde dadurch die Abhängigkeit vom Erdgas verlängert.

In dem Bericht zur Umweltverträglichkeit sieht das Gericht hinreichend belegt, dass die Bodenabsenkung auf höchstens 4,6 cm begrenzt ist und die Wahrscheinlichkeit von Erdbeben vernachlässigbar sei. Auch seien die Auswirkungen auf das Klima ausreichend untersucht worden. Vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit hält das Gericht den Nutzen und die Notwendigkeit der Gasförderung aus kleinen Gasfeldern auf See für ausreichend nachgewiesen.

Allerdings werde es in der Bauphase zu Stickstoffablagerungen vor der Insel Schiermonnikoog kommen. Die gewählten Methoden, diese auszugleichen, seien nicht richtig, entschied das Gericht. Endgültig geklärt sei nicht, wie Schweinswale und Seehunde durch Unterwassergeräusche während des Baus der Bohrplattform gestört werden könnten.

Die Deutsche Umwelthilfe führt zusätzlich aus, dass One-Dyas Lagerstättenwasser wieder ins Meer einleiten wolle, dadurch würden die dort lebenden Arten durch Schwermetalle und andere Toxine vergiftet. Wenn sich der Meeresboden durch die Gasentnahme um mehrere Zentimeter absenke, könnten Wasser- und Schlickströme vorhandene Riffe und damit Lebensräume schädigen. Mögliche Erdbeben könnten sich auf die Süßwasserlinse der Insel Borkum auswirken.

(anw)