Gesetzentwurf zur Verwendung öffentlicher Informationen vorgestellt

Bereits im Koalitionsvertrag der großen Koalition ist eine Weiterentwicklung der Nutzung von Behördeninformationen vorgesehen, nun hat das Wirtschaftsministerium seinen Gesetzentwurf vorgestellt.

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Von
  • Tim Gerber

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seinen Gesetzentwurf für die Neufassung des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen der öffentlichen Stellen (IWG) veröffentlicht. Mit der Neufassung soll die von der Europäischen Union vor einigen Monaten verabschiedete Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen (so genannte PSI-Richlinie für Public Sector Informations) in deutsche Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie und das resultierende IWG von 2006 sahen keinen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis zur Weiterverwendung öffentlicher Informationen vor. Es bestand lediglich ein Anspruch auf Gleichbehandlung aller Interessenten an der Nutzung von Behördendaten.

Muss Weiterverwendung öffentlicher Informationen verbessern: Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel (Mitte, SPD) mit den Bundesminsitern Dobrindt (Links, CSU) und de Maizière(CDU) auf der CeBIT 2014.

Dies hat sich durch die Neufassung der PSI-Richtlinie grundlegend geändert. Sie sieht nunmehr vor, dass alle Informationen, die nach den nationalen Gesetzen über den Informationszugang jedermann zugänglich sind, auch genutzt werden dürfen. In Deutschland sind dies die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder. Die bisherige Behördenpraxis ist sehr oft, einzelnen zwar Informationen zugänglich zu machen, ihnen die Weiterverwendung, also insbesondere die Weitergabe an andere Interessierte, mit Hinweis auf das Urheberrecht der Behörde zu untersagen. So hat etwa das Bundespresseamt im Vergangenen Jahr 425 mal Studien über "Politisch Netzaktive und Politik in Deutschland" und über "Veränderungen im politischen Informationsverhalten und Interesse der Bevölkerung" auf Antrag per Post versand, den Empfängern aber jegliche Weitergabe untersagt.

Auch mit der Unart, Informationen wie zum Beispiels Statistiken nur in schwer auswertbaren PDFs oder gar auf Papier zugänglich zu machen, räumt die Richtlinie auf. Demnach muss die Behörde die Informationen in allen vorhandenen Formaten bereithalten und soll vor allem maschinenlesbare Formate nach offenen Standards verwenden.

Der Gesetzentwurf orientiert sich weitgehend am Wortlaut der Richtlinie. Bis Ende Juni können Interessierte gegenüber dem Ministerium zu dem Entwurf Stellung nehmen. Danach soll er vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (tig)