Grundsatzprozess um Internet-Auktion

Die Versteigerung eines Neuwagens im Internet hat vor dem Landgericht Münster ein Nachspiel, dem grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird.

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Von
  • Christian Persson

Die Versteigerung eines Neuwagens im Internet hat vor dem Landgericht Münster ein Nachspiel: Ein Bieter, der den Zuschlag für das Auto zwar erhalten, den Wagen aber trotzdem nicht bekommen hatte, hat die Auktionsfirma verklagt. "Es gibt in diesem Bereich bisher wenig Urteile, daher kommt der Entscheidung eine wegweisende Bedeutung zu", sagte Gerichtssprecher Dirk Oellers zur Bewertung des Prozesses.

Nach Gerichtsangaben hatte das Internet-Auktionsunternehmen am 27. Juli für einen neuen VW-Passat Variant im Wert von mehr als 45.000 Mark ein Mindestgebot von gerade einmal 10 Mark gefordert. Der Kläger sei als 963. Bieter mit 26.350 Mark der Höchstbieter gewesen und habe somit den Zuschlag erhalten. Dennoch habe er das Auto nicht bekommen.

Gegenüber dem Kläger habe die Auktionsfirma eingeräumt, die Veröffentlichung im Internet stelle kein verbindliches Kaufangebot dar. Zudem sei die Nennung von zehn Mark als Mindestgebot ein "Irrtum" gewesen. Die Auktionsbedingungen für Verkaufsveranstaltungen der beklagten Firma besagen jedoch laut Gericht, dass mit der Freischaltung ihrer Angebotsseite automatisch die Annahme des höchsten Kaufangebots erklärt wird.

Der Prozess beginnt am 3. Dezember vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster. Die Verhandlung ist öffentlich. (cp)