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Günther Jauch verliert Streit um Domain guenter-jauch.de (Update)

Holger Dambeck

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von Günther Jauch gegen die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht Köln hat die einstweilige Verfügung des TV-Moderators Günther Jauch gegen die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" zurückgewiesen. Jauchs Anwälte hatten dem Duisburger Provider Freecity [1] vorgeworfen, auf seiner Homepage die Domain "guenter-jauch.de durch den dort angebotenen Verfügbarkeits-Check für Internet-Adressen rechtswidrig zur Registrierung angeboten" zu haben. Die Anwälte des TV-Moderators sahen in der Anmeldung des Domain-Namens, der das "h" im Vornamen nicht enthält, einen Missbrauch des guten Namens und der Person Jauchs zu kommerziellen Zwecken. Das Landgericht Köln war dieser Auffassung gefolgt [2], wogegen Freecity Berufung einlegte.

Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts dürfte den deutschen Internet-Providern und ihren Kunden eine schnelle Domainvergabe sichern. Die Provider vermitteln bei der Registrierung zwischen dem Kunden und der zentralen nationalen Vergabestelle DENIC [3]. Dabei können die Provider lediglich über Whois die Verfügbarkeit von Namen erfragen. Die Kölner Richter stellten fest, dass die bloße automatisierte Informationserteilung über die Verfügbarkeit einer gewünschten Internet-Adresse keine Rechtsverletzung darstellt. Zudem sei eine Prüfung auf Namensrechte bei der hohen Anzahl der pro Tag registrierten Internet-Adressen sowohl technisch als auch aufgrund der für den Anbieter nicht erkennbaren Rechte Dritter an der Adresse nicht möglich. (hod)


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https://www.heise.de/-53691

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.freecity.de/
[2] https://www.heise.de/news/Gericht-beendet-Streit-um-guenter-jauch-de-42743.html
[3] http://www.denic.de/