Handy-TV: Gericht macht Weg frei

Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Landesanstalt für Kommunikation Recht bei der Auswahl des Anbieters fürs Handy-TV und der Zuteilung digitaler terrestrischer Frequenzen für DMB.

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  • dpa

Der Weg für das Handy-TV noch vor der Fußball-Weltmeisterschaft ist nach Angaben der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) frei. Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe in einer Eilentscheidung der LFK Recht bei der Auswahl des Anbieters für das Handy-TV-Versuchsprojekt in Stuttgart gegeben, teilte die Landesanstalt am Freitag in Stuttgart mit. Die Münchner Walk'n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen hatte dagegen geklagt, dass die LFK der Düsseldorfer Mobiles Fernsehen Deutschland (MFD) die digitalen Übertragungskapazitäten zugesprochen hatte.

Die der Zuteilung zugrundeliegende Ausschreibung digitaler terrestrischer Frequenzen (DMB) für Handy-TV erfolgte erstmals in einem komplizierten Verfahren unter Federführung der LFK, das eine bundesweite Abstimmung der einzelnen Landesmedienanstalten beinhaltet. "Die Gerichtsentscheidung ist für das gesamte länderübergreifende Handy-TV-Versuchsprojekt der Landesmedienanstalten für Bedeutung", betonte LFK-Präsident Thomas Langheinrich. Er erwarte Signalwirkung auch für die laufenden Verfahren in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht habe weder die achtjährige Laufzeit des Projekts noch die Auswahlentscheidung zu Gunsten der MFD beanstandet.

Die MFD müsse nun in Kürze ein Entscheidung über den Starttermin in Stuttgart und anderen Weltmeisterschaftsstädten treffen. Für unter zehn Euro Monatsgebühr sollen unter anderem die TV-Programme des ZDF und von N24 sowie Musik- und Hörfunkprogramme auf dafür ausgerüsteten Mobiltelefonen angeboten werden. (dpa) / (jk)