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Homepage-Betreiber muss "Gästebuch" regelmäßig kontrollieren

Unterbleibt die Überprüfung des Gästebuchs, macht sich der Site-Betreiber laut Landgericht Trier den Inhalt der Eintragungen zu Eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig.

Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch führt, muss dessen Inhalt regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt die regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts Trier [1] den Inhalt der Eintragungen zu Eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig (Az.: 4 O 106/00).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Steuerberaters gegen den Betreiber einer Homepage statt. Im Gästebuch war die Aufforderung an den namentlich genannten Steuerberater zu lesen, er solle aufpassen, "ob es was bringt, Steuerbetrug und Geldwäsche zu betreiben".

Das Landgericht sah in dieser Eintragung eine Ehrverletzung des Klägers und verpflichtete den Betreiber der Homepage zur Löschung. Außerdem stellten die Richter klar, dass der Betreiber mindestens einmal wöchentlich den Inhalt des Gästebuchs überprüfen und rechtswidrige Eintragungen löschen muss. (dpa) / (jk [2])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-65963

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[1] http://www.justiz.rlp.de/cms/main.asp?URL=www%2Elgtr%2Ejustiz%2Erlp%2Ede
[2] mailto:jk@heise.de