Kompetenzen für "Kommunikationsstaatsvertrag" abgesteckt

Bund und Länder haben erstmals die Kompetenzen für einen möglichen neuen "Kommunikationsstaatsvertrag" abgesteckt: Die Länder übernehmen den Jugendschutz, der Bund den Datenschutz in elektronischen Medien.

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Von
  • Monika Ermert

In der vergangenen Woche steckten Vertreter von Bund und Ländern erstmals die Kompetenzen für einen möglichen neuen "Kommunikationsstaatsvertrag" ab, der den auslaufenden 5. Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll. Dabei könnten die Länder die Regelung des Jugendschutzes für alle elektronischen Medien übernehmen, der Bund dagegen grundsätzlich für den Datenschutz zuständig werden. Von einem ersten Versuch "die Töpfchen wechselseitig zu füllen", sprach Dr. Hans-Dieter Drewitz, Rundfunkreferent in der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz.

Mit einem medienübergreifenden Staatsvertrag komme man der Entwicklung der Medienkonvergenz nach, sagte Drewitz. Es sei das Ziel vom Nebeneinander von Mediendiensten, Telediensten und Rundfunk wegzukommen, das beispielsweise im Bereich des Jugendschutzes zu einem "grotesken" Regelungswirrwar führe. "Auch wenn die gleiche Konserve abgespielt wird, wird sie je nach Medium unterschiedlich beurteilt."

Aufgrund der aktuellen Mediengesetzgebung ist der Bund für so genannte Teledienste, die Länder aber für Mediendienste und Rundfunk zuständig. Praktisch, so bestätigt Harald Summa, Chef des Branchenverbandes ECO, führe das etwa beim Jugendschutz dazu, dass Internet-Provider nicht selten von zwei Seiten in die Zange genommen werden. Um die Verwirrung komplett zu machen, sind in den Bundesländern auch noch sehr unterschiedliche Stellen für den Jugendschutz im Netz zuständig, teilweise die Landesrundfunkanstalten, teilweise aber auch Regierungspräsidien oder Kreisverwaltungen. Summa würde daher eine Zentralstelle begrüßen. Er fordert aber, dass diese Hand in Hand mit den Selbstkontrollinstitutionen der Wirtschaft arbeitet. "Eine rein staatliche Regelung ist, glaube ich, im Bereich des Jugendschutzes im Netz nicht sinnvoll."

Für den medienübergreifenden Jugendschutz ist nach Aussage von Drewitz die Einsetzung einer bei den Landesmedienanstalten angesiedelten, unabhängigen Kommission mit Fachleuten und Jugendschützern denkbar, ähnlich der bereits bestehenden Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). "Darin sollen nicht alle 15 Landesmedienanstalten vertreten sein, sondern wie in der KEK unabhängige Fachleute aus dem Bereich Jugendschutz", erklärt Drewitz. Die Landesmedienanstalten verlieren damit praktisch ihren Auftrag im Bereich Jugendschutz. Das als Bund-Länder-Stelle eingerichtete jugenschutz.net soll in der neuen Regulierungsarchitektur ebenfalls berücksichtigt werden.

Wie gut das Konzept ist, muss sich erst noch zeigen. Erste Papiere zu einem Staatsvertrag über den Jugendmedienschutz offenbarten die Probleme der Konvergenzidee: Es war darin die Rede von Tageszeitregelungen nicht nur für Fernsehprogramme, sondern auch für Webangebote. Drewitz betonte den "Skizzencharakter" aller bisher kursierenden Papiere.

Auch auf die Reaktion der Landesdatenschützer, die künftig dann Bundesgesetzen unterstellt wären, darf man gespannt sein. Ein weiterer Gesprächspunkt zwischen den Vertretern der Staatskanzleien aus Rheinland-Pfalz und Bayern, Vertretern des Bundeskanzleramtes und des Kultur- und Medienbeauftragten war die Aufteilung der Kompetenzen im Bereich Medienkonzentration und Kartellrecht. "Wie bisher, aber mit deutlich stärkerer Vernetzung etwa von KEK und Bundeskartellamt" soll es hier voraussichtlich weitergehen. Bis Ende des Jahres soll die Reform der Medienordnung so weit vorangetrieben werden, dass gesetzgeberische Maßnahmen noch in der laufenden Legislaturperiode möglich sind. (Monika Ermert) / (jk)