Kooperation zwischen ZDF und T-Online unter Beschuss

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation hat "politische und rechtliche Bedenken" gegen die geplante Zusammenarbeit zwischen ZDF und T-Online.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Kurt Beck, erhebt der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, politische und rechtliche Bedenken gegen die geplanten Online-Aktivitäten des ZDF. Der Verband fordert die Länder auf, die Pläne des Fernsehsenders und des Internet-Anbieters T-Online intensiv zu prüfen.

Die angestrebte Zusammenarbeit zwischen ZDF und T-Online werfe viele Fragen auf, die wegen mangelnder Transparenz des ZDF-Vorgehens nicht abschließend beantwortet werden könnten, meint der VPRT. Doch müsse "eine Überprüfung durch die Länder erfolgen, bevor das ZDF Fakten schafft, die nur schwer rückgängig zu machen sind", so Verbandspräsident Doetz.

Besonders kritisch sieht der VPRT, dass in jeder Nachrichtensendung des ZDF auf die Internet-Domain www.heute.t-online.de hingewiesen werden solle. Vor allem der aus Gebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk sei verpflichtet, alles dafür zu tun, eine von politischen und wirtschaftlichen Interessen unabhängige Berichterstattung zu leisten. Wegen der angestrebten Kooperation stelle sich aber die Frage, ob objektive Berichte über die Deutsche Telekom oder T-Online zu erwarten seien.

Hinzu komme, dass T-Online für sein eigenes Internetangebot exklusive Zugriffsrechte auf die Inhalte der ZDF-Nachrichtensendungen erhalten solle. Dafür zahle T-Online offenbar 6,5 Millionen Mark jährlich an das ZDF. Dieses Geld soll für die Online-Redaktion von "heute" eingesetzt werden, was wiederum die Frage nach der journalistischen Unabhängigkeit aufwerfe. Daneben könnte mit der permanenten Erwähnung des Namens T-Online die Grenze zur unerlaubten Schleichwerbung beziehungsweise zu verdecktem Sponsoring überschritten werden. Dieser Verdacht werde dadurch gestützt, dass T-Online offenbar bereit ist, als Internet-Service-Provider für das ZDF die technische Dienstleistung für den Internetzugang unentgeltlich zu erbringen. Zudem soll das ZDF unter Einsatz von Gebührengeldern von T-Online das Recht erwerben, auf der eigenen Homepage www.heute.t-online.de auch Informationen aus Inhaltsangeboten von T-Online zu präsentieren. Der VPRT fragt sich deshalb, ob dabei noch ein Bezug zum Grundversorgungsauftrag vorhanden sei.

Eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Internet hält der VPRT anscheinend für nicht notwendig, da es "im Internet keinen Mangel an Übertragungswegen gebe und keine Defizite für die Meinungsvielfalt zu befürchten seien". Entsprechend meint der Verband, dass sowohl ZDF als auch ARD eine "Expansion im Online-Bereich" verwehrt werden müsse und beklagt zugleich, dass die geltenden Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag dafür nicht ausreichend seien. (dz)