Kündigungsbutton: Noch nicht jeder Online-Vertrag kann einfach gekündigt werden

Unternehmen müssen auf ihren Websites einen Kündigungsbutton einbauen, wenn sie Online-Verträge anbieten. Das machen noch nicht alle, sagen Verbraucherschützer.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 22 Kommentare lesen
Kündigungs-Schaltfläche

Es könnte so einfach sein: ein Mausklick auf die Schaltfläche sollte fast zur Kündigung genügen. Daran halten sich noch immer nicht alle Anbieter.

(Bild: dpa)

Lesezeit: 2 Min.

Noch nicht alle Unternehmen sind ihrer Pflicht nachgekommen, ihren Kunden eine einfache Möglichkeit zu schaffen, online abgeschlossene Laufzeitverträge zu kündigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben durch eine Stichprobe auf Webseiten von 1200 Anbietern ermittelt, dass etwa 20 Prozent von ihnen keinen Kündigungsbutton anbieten.

Seit dem 1. Juli 2022 gilt das sogenannte Gesetz für faire Verbraucherverträge. Seitdem müssen Anbieter wie Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Fitnessstudios und Medien auf ihren Websites eine gut auffindbare und gut lesbare Schaltfläche "Verträge hier kündigen" anbieten, wenn dort auch kostenpflichtige Verträge abgeschlossen werden können. Die Vorschrift gilt nicht für Verträge, die Finanzdienstleistungen betreffen.

Der vzbv untersuchte nun mit einer automatisierten Webseitenanalyse jeweils 300 Anbieter aus den vier Branchen. Orientiert habe er sich dabei an einem Urteil des Landgerichts München I vom Oktober 2023, laut der ein Kündigungsbutton auf der gleichen Seite auffindbar sein muss, auf der auch der Vertrag abgeschlossen werden kann. Das Gericht bezog sich dabei auf Paragraf 312k des BGB. In dem Fall war der vzbv gegen das Kündigungsprozedere des Streaming-Anbieters Wow vorgegangen. Unter den vier Bereichen steche der Bereich Telekommunikation heraus, in dem 40 Prozent der untersuchten Anbieter die Vorschriften noch nicht einhielten.

Der vzbv hatte nach eigenen Angaben noch im Jahr 2022 gut 150 Unternehmen abgemahnt, weil sie sich nicht an das geltende Recht hielten. Anfang 2023 stellten die Verbraucherschützer fest, dass der Kündigungsbutton nur auf 28 Prozent der untersuchten Webseiten rechtskonform eingebunden war. "Wenn der Kündigungsbutton fehlt oder schwer auffindbar ist, haben Verbraucher:innen das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen", erläuterte nun Dietlinde Bleh, Referentin im Team Recht und Handel des vzbv.

(anw)