Lückenhafter Bericht der Reaktorsicherheitskommission

Der mittlerweile auch im Internet veröffentlichte Bericht der Reaktor-Sicherheitskommission zur "anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke" lässt zahlreiche Fragen offen.

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Der mittlerweile auch im Internet veröffentlichte Bericht der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) zur "anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke" lässt zahlreiche Fragen offen. Das insgesamt 116 Seiten umfassende Papier, das vom Bundesumweltministerium komplett online gestellt worden ist, behandelt nach Aktenlagen die Folgen verschiedener "naturbedingter und zivilisatorisch bedingter Einwirkungen" wie Erdbeben, Hochwasser, Flugzeugabstürze, terroristische Anschläge oder langandauernde Stromausfälle auf die Betriebssicherheit der 17 deutschen Kernkraftwerke.

Die RSK war am 17. März offiziell vom Bundesumweltministerium beauftragt worden, einen Anforderungskatalog für eine Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke zu erstellen. Dabei sollten die bisherigen Lehren aus dem Fukushima-Unfall berücksichtigt und die Ergebnisse der Prüfung bewertet werden. Konsequenzen für den weiteren Betrieb deutscher AKWs wird der Bericht allerdings – noch – nicht haben. Denn die ebenfalls vom Umweltministerium geforderte Prüfung der "bisherigen Auslegungsgrenzen" und die daraus folgende Frage, "wie robust die deutschen Kernkraftwerke gegenüber auslegungsüberschreitenden Ereignissen sind", hat die RSK noch nicht bearbeitet.

In einer ersten Stellungnahme erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der Bericht liefere keine Hinweise dafür, sofort aus der Kernenergie aussteigen zu müssen. Bei näherer Betrachtung erscheint das in dem Bericht gezeichnete Bild jedoch keineswegs sonderlich beruhigend. So werden beispielsweise zu Wechselwirkungen mehrerer Blöcke in einem Kraftwerk, die gerade in Fukushima offenbar eine große Rolle gespielt haben, keinerlei Aussagen getroffen. Auch die Abklingbecken, die in Fukushima seit der Explosion in den Reaktorgebäuden größtenteils frei liegen, und in denen es in Folge des Kühlwasserverlustes zu Wasserstoffexplosionen, Bränden und möglicherweise auch zum Schmelzen von Brennelementen kam, standen nicht auf der Liste der RSK. Zur Bewertung der Risiken durch eine Cyberattacke schreibt die RSK lapidar: "In deutschen Kernkraftwerken sind im Reaktorschutzsystem bislang keine softwarebasierten Systeme eingesetzt."

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(wst)