MP3.com wegen Copyright-Verletzung verklagt

Auf Grund des neuen Beam-It-Service ist der Web-Anbieter MP3.com wegen Copyright-Verletzung verklagt worden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der neue Service des Web-Anbieters MP3.com, mit dem Anwender ihre privaten CDs jederzeit und überall über das Internet hören können, löste schon bei seiner Vorstellung rechtliche Bedenken aus. Nun hat die Recording Industry Association of America (RIAA), ein Zusammenschluss amerikanischer Platten-Labels, MP3.com wegen Copyright-Verletzungen verklagt.

Sowohl die Möglichkeit für MP3.com-Kunden, bestellte CDs zusätzlich sofort als MP3-Dateien zu erhalten, als auch der Beam-It-Service, mit dem Anwender ihre privaten CDs über eine Datenbank von MP3.com im Web freischalten können, verletzt die Urheberrechte der Labels und der Künstler, meint die RIAA. Die Datenbank von MP3.com stelle ein unzulässiges digitales Archiv urheberrechtlich geschützter Musik dar. "Es ist ganz einfach nicht legal, ohne jede Erlaubnis und ohne Lizenzvereinbarung eine riesige Datenbank mit Aufnahmen unserer Mitgliederfirmen zusammenzustellen", erklärte RIAA-Chefin Hilary Rosen in einem Brief an den MP3.com-CEO Michael Robertson. "Es ist doch klar, dass man nicht einfach geschütztes Material benutzen kann, nur weil man es haben will", kommentierte Rosen die neue MP3.com-Dienstleistung.

MP3.com verteidigt sich natürlich: Wenn ein Anwender eine CD gekauft habe, könne man ihm nicht vorschreiben, wo und wann er die darauf gespeicherte Musik hören dürfe. Mit dem neuen Service von MP3.com dürfe schließlich nur derjenige, der eine CD besitze, auch die komprimierte digitale Variante benutzen. "Die Maßnahme der RIAA sagt den Konsumenten, dass es ihnen nicht erlaubt ist, ihre Musik in das digitale Zeitalter mitzunehmen", schreibt MP3.com-Chef Robertson in einem Antwortbrief an die RIAA. Der Vorwurf, MP3.com habe Copyright-Gesetze verletzt, sei die Rhetorik eines Monopols.

Die Schärfe, die die Auseiandersetzung angenommen hat, verwundert nicht: Falls ein Gericht aufgrund der RIAA-Klage feststellt, MP3.com habe tatsächlich gegen die Copyright-Gesetze verstoßen, könnte dies das Ende für MP3.com bedeuten. Der Anbieter könnte dann wegen Verstoß gegen das Urheberrecht für jeden einzelnen Song von jeder in seiner Datenbank verzeichneten CD verurteilt werden. Zusätzlich gibt es auch noch zwei Copyrights für jedes Musikstück: Eines für die Aufnahme selbst und eines für die Veröffentlichung. Die RIAA schätzt, dass sie pro Album zwischen 750 und 150.000 US-Dollar Schadenersatz verlangen könne -- was im für MP3.com ungünstigsten Fall zu einer Gesamtforderung von mehreren Milliarden US-Dollar führen würde.

Einen Schwerpunkt zu Grundlagen, Technik und Soundqualität von MP3 sowie den Auswirkungen der komprimierten digitalen Musik auf die Industrie bringt c't in Ausgabe 3/2000 (ab 31. Januar 2000 im Handel). Im Interview mit c't nehmen auch Smudo von den Fantastischen Vier und Rudolf Schenker von den Scorpions Stellung zu MP3. (jk)