Oberster Gerichtshof der USA behandelt Copyright-Fristen

In einer Anhörung machten die Richter des Supreme Court deutlich, dass sie die bisherigen Verlängerungen der Copyright-Fristen nicht rückgängig machen werden.

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Am gestrigen Mittwoch hat sich das höchste Gericht der USA eine Stunde lang das Urheberrecht vorgeknöpft. Der Supreme Court kritisiert zwar die Verlängerung der Copyright-Fristen von 1998, sieht aber keinen Verstoß gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten. Der Rechtsprofessor Larry Lessig hatte geklagt mit der Begründung, der US-Kongress sei seinerzeit zu weit gegangen und habe lediglich Wirtschaftsinteressen entsprechen wollen und dabei das öffentliche Interesse missachtet.

Während der Anhörung zu dem Fall sollen Richter laut US-Medien angemerkt haben, der Kongress habe die Fristen schon des öfteren verlängert, ohne dass der Supreme Court eingeschaltet wurde. Falls sie die jüngste Verlängerung für unrechtmäßig erklärten, sollte dies beispielsweise auch für den gleichen Vorgang im Jahr 1976 gelten. Lessig stimmte der Meinung der Richter zu, dass es dann zu einem "ökonomischen Chaos" kommen könnte. Sein Ansinnen ist es demnach nicht, die bisherigen Fristverlängerungen rückgängig zu machen, sondern eine Entscheidung des Supreme Court zu erreichen, durch die der Kongress die Fristen künftig nicht mehr ohne weiteres verlängern dürfte.

Bis 1998 war ein kreatives Werk in den USA nach dem Tod des Urhebers 50 Jahre rechtlich geschützt. Mit dem Sonny Bono Copyright Extension Term Act war diese Frist auf 70 Jahre für Einzelpersonen und 95 Jahre für Firmen verlängert worden. Der hier verhandelte Fall Eldred vs. Ashcroft war bereits von zwei Bundesgerichten zurückgewiesen worden. Die Kläger meinen, dass eine Verlängerung der Copyright-Fristen der Förderung neuer Schöpfungen hinderlich sei und das Recht auf freie Meinungsäußerung unangemessen einschränke. Ohne die Fristverlängerung hätte zum Beispiel der Disney-Konzern frühe Versionen der Mickey Mouse ("Steamboat Willie") im kommenden Jahr laufen lassen müssen. (anw)