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Oberstes US-Gericht überprüft Urheberrechtsschutz

Wolfgang Stieler

Der oberste US-Gerichtshof will prüfen, ob die vom US-Kongress 1998 beschlossene Verlängerung des Urheberrechtsschutzes verfassungsgemäß war.

Der oberste US-Gerichtshof will prüfen [1], ob die vom US-Kongress 1998 beschlossene Verlängerung des Urheberrechtsschutzes verfassungsgemäß war. Bis 1998 war ein kreatives Werk in den USA bis 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers rechtlich geschützt -- mit dem Sonny Bono Copyright Extension Term Act [2] wurde diese Frist auf 70 Jahre für Einzelpersonen und 95 Jahre für Firmen verlängert.

Die Befürworter des Gesetzes -- unter ihnen vor allem der Disney-Konzern, dessen Urheberschutz für Mickey Mouse nach dem alten Gesetz 2003 abgelaufen wäre -- sahen die Gesetzesänderung als zwingend notwendig an, um die US-Gesetze mit der Rechtslage in der EU zu harmonisieren. Die Kritiker des Gesetzes [3] argumentieren, die Verlängerung der Frist würde gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit verstoßen. Das Internet ermögliche einen immer größeren Zugriff auf kulturelle Werke, die der Öffentlichkeit in digitalen Archiven [4] zugänglich gemacht werden könnten.

Siehe auch Telepolis: Aus für Micky Maus? [5] (wst [6])


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[1] http://a257.g.akamaitech.net/7/257/2422/19feb20021030/www.supremecourtus.gov/orders/courtorders/021902pzor.pdf
[2] http://www.techlawjournal.com/courts/eldritch/pl105-298.htm
[3] http://eon.law.harvard.edu/openlaw/eldredvashcroft/
[4] http://www.gutenberg.aol.de/index.htm
[5] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11887/1.html
[6] mailto:wst@technology-review.de