Schutz für Kinder und Schwangere: FDP kippt Rauchverbot im Auto

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hätte es gerne verboten, im Auto zu rauchen, wenn Kinder oder Schwangere anwesend sind. Dazu kommt es nicht.

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(Bild: heise online / anw)

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Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angeregte Rauchverbot im Auto, wenn Kinder und Schwangere mitfahren, wird nicht gesetzlich verankert. In dem von seinem Ministerium dem Bundesrat vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (PDF) fehlt wie ursprünglich vorgesehen eine entsprechende Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Das geschah auf Betreiben der FDP, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.

Ein erster Referentenentwurf zu den Gesetzesänderungen enthielt eine Ergänzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes, durch die das für den ÖPNV bestehende Rauchverbot auf "geschlossene Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren" erweitert werden sollte. Die FDP sehe dies als eine übermäßige Beschneidung der Freiheitsrechte an, sagte der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD) laut RND.

Die FDP lehnt ein Rauchverbot im öffentlichen Raum ab, wie aus Antworten auf Wahlprüfsteine hervorgeht, die das Aktionsbündnis Nichtrauchen aufgestellt hatte und die die FDP selbst veröffentlicht hat. Die Liberalen schreiben dort aber auch: "Rauchen muss jedoch überall dort verboten sein, wo Menschen, insbesondere Kinder, Jugendliche und andere vulnerable Menschen, nicht oder nur schwer ausweichen können."

Blienert könne die Haltung der FDP zur anstehenden Gesetzesänderung nicht nachvollziehen, wird berichtet. Es gehe schließlich um die Rechte der Kinder. Die Konzentration der Schadstoffe beim Rauchen im Auto sei so hoch wie in einer Raucherkneipe.

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Das seit 2007 geltende BNichtrSchG verbietet das Rauchen in Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Personenbahnhöfen. Paragraf 1, in dem diese Orte benannt sind, sollte laut dem ersten Gesetzentwurf durch einen neuen Satz 4 ergänzt werden: "in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren". Zur Begründung hieß es, dass "für diese besonders vulnerable Personengruppe der erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet" werde. "Ungeborene und Minderjährige können sich der besonderen Belastung, die durch das Passivrauchen droht, nicht entziehen und sind maßgeblich von dem Willen der personensorgeberechtigten Personen abhängig."

Die Bundesregierung will Cannabis-Konsumenten und -Konsumentinnen den "verantwortungsvollen Umgang" mit dem Rauschmittel erleichtern. Dafür sollen privater Eigenanbau, gemeinschaftlicher nichtgewerblicher Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene zum Eigenkonsum ermöglicht werden. Bayern hat im Bundesrat beantragt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Das Land meint, das Gesetz laufe dem Gesundheits- und Jugendschutz entgegen und vernachlässige Aufklärung und Prävention. Auch sei es nicht geeignet, den Schwarzmarkt einzudämmen. Im Bundestag steht das Gesetz am 13. Oktober zur ersten Lesung im Plenum an.

(anw)