Registermodernisierung: Jetzt sollen die Daten laufen, nicht mehr die Bürger

Laut neuen Regeln fürs digitale Rathaus müssen Bürger Daten für viele Verwaltungsleistungen nur noch einmal angeben. Die Steuer-ID dient als Personenkennziffer.

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(Bild: Stokkete/Shutterstock.com)

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Am Donnerstag dieser Woche sind weitere Vorschriften zur digitalen Verwaltung und zur Registermodernisierung in Kraft getreten. Bürger müssen Nachweise und Daten bei Behörden für Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) nur noch einmal vorlegen. Das betrifft etwa die Fahrzeugzulassung, die Beantragung des Bürgergelds oder die Rentenversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob der erstmals erbrachte Nachweis bei einem Register des Bundes, eines Landes oder einer Kommune hinterlegt wird. Mit den Neuerungen greift das "Once-only-Prinzip", das Teil der EU-Bemühungen zur Verwaltungsreform ist. Bestimmte Standardinformationen sollen demnach nur noch einmal an Ämter gehen und dann intern ausgetauscht werden.

Ob die Verwaltung auf in anderen Registern verfügbare Informationen zugreifen darf, könnten die Bürger bei der Beantragung einer OZG-Verwaltungsleistung "in jedem Einzelfall" entscheiden, erläutert das Bundesinnenministerium (BMI). Geregelt sei dies im neuen Identifikationsnummerngesetz, mit dem Bürokratie abgebaut werden soll. Dabei spiele die Identifikationsnummer eine wichtige Rolle. Durch diese könne der Datenbestand der Register bereinigt, aktualisiert und qualitätsgesichert werden. Zudem ermöglicht die Kennung den registerbasierten Zensus und mache so kostenintensive Haushaltsbefragungen überflüssig.

Stein des Anstoßes: Der Bundestag beschloss Anfang 2021 mit der Mehrheit der damaligen schwarz-roten Koalition, die Steuer-ID als Bürgernummer in der öffentlichen Verwaltung einzuführen. Die Kennung kann so als übergreifendes Ordnungsmerkmal und Personenkennzeichen in gut 50 besonders relevanten Datenbanken von Bund und Ländern inklusive der Fahrzeug- und Melderegister genutzt werden. Datenschützer, Forscher, Sachverständige und die Opposition liefen Sturm gegen das Vorhaben. Sie brachten massive verfassungsrechtliche Einwände vor, da der Staat künftig ein Profil auf Knopfdruck abrufen könne. Mittlerweile trägt die Ampel-Koalition den Kurs aber mit.

Für die Nutzung der ID seien für das Absichern der Privatsphäre "besondere Sicherungsmaßnahmen" eingeführt worden, betont das BMI nun. Transparenz solle etwa durch ein neues Datenschutzcockpit hergestellt werden, das Bremen federführend für die anderen Bundesländer entwickelt. Dieses wird es Bürgern laut dem Ressort von Nancy Faeser (SPD) erlauben, "von zu Hause aus nachzuverfolgen, welche öffentliche Stelle ihre ID-Nummer für welche Verwaltungsleistungen" weitergegeben habe. Prinzipiell gilt die Kennung als entscheidend, um Personenverwechslungen auszuschließen und die betroffenen Bürger im E-Government eindeutig identifizieren zu können.

Je weniger Daten Bürger bei der Beantragung von digitalen Verwaltungsleistungen eingeben müssten, "desto einfacher", schreibt die Bremer Finanzsenatsverwaltung. Viele dieser persönlichen Informationen wie Meldedaten oder Geburtsurkunde lägen der Verwaltung bereits vor. Das übergeordnete Registermodernisierungsgesetz erlaube nun deren weitere Nutzung für Verwaltungsprozesse. Dazu werde die Steuer-ID übergreifend in jenen Registern eingesetzt, die für die Bereitstellung von Leistungen nach dem OZG wesentlich sind. Die bisherige Steuer-ID werde so zur registerübergreifenden Identifikationsnummer. Durch das Cockpit könnten sich Bürger bald alle ihre Daten anzeigen lassen, die in Verbindung mit dieser Kennung "zwischen öffentlichen Stellen innerhalb der letzten zwei Jahre übermittelt und in den Registern gespeichert worden sind".

(tiw)