Reuters des Eindringens in Firmen-Computer beschuldigt [Update]

Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters sollen ins Computersystem eines schwedischen Software-Herstellers eingebrochen sein, um illegal an Geschäftsergebnisse zu gelangen.

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Die Nachrichtenagentur Reuters soll am Donnerstag ins Computersystem des schwedischen Software-Herstellers Intentia eingebrochen sein, um illegal an Geschäftsergebnisse zu gelangen und diese vorab zu veröffentlichen, berichtete die Finanz-Nachrichtenagentur Bloomberg.

Dem Bericht zufolge, der sich auf eine Pressemitteilung von Intentia beruft, seien die Daten am Donnerstag um 12.51 Uhr von einem Rechner geladen worden, dessen IP-Adresse auf Reuters registriert sei. Sechs Minuten später habe Reuters diese Zahlen veröffentlicht -- vor der eigentlich angekündigten Bekanntgabe der Zahlen. Ursprünglich habe Intentia geplant, sie um 14 Uhr zu preiszugeben, zog dies durch den Reuters-Report jedoch auf 13.22 vor.

Durch die unerwartet niedrigen Geschäftsergebnisse sei der Aktienkurs an diesem Tag um 23 Prozent gefallen. Laut Bloomberg ist Intentia nicht die einzige Firma, die Reuters des Datenraubs beschuldigt: Der finnische Energiekonzern Fortum Oyj wirft der Nachrichtenagentur vor, dessen Ergebnisse 27 Minuten früher als geplant gemeldet zu haben und kündigte ebenfalls eine Untersuchung an.

"Wir stellen die Methoden von Reuters in Frage", hieß es bei Intentia. Man könne die Möglichkeit illegaler Vorgehensweisen nicht ausschließen und werde daher wegen des Vorfalls die Ermittlungsbehörden einschalten.

Reuters bestreitet die Vorwürfe: "Wir haben Intentias Ergebnisse veröffentlicht, nachdem diese im Internet verfügbar waren", sagte der Leiter des skandinavischen Büros der Nachrichtenagentur, Jonathan Lynn.

Fraglich bleibt ohnehin, wieso eine renommierte Nachrichtenagentur wie Reuters auf derartige Methoden angewiesen sein sollte, um die Bilanzen von Firmen vorab veröffentlichen zu können, die nicht gerade zu den "Big Playern" auf dem Markt gehören. Übereifrigkeit eines Reuters-Mitarbeiter lässt sich natürlich nicht ausschließen -- genausowenig wie vorbeugende Maßnahmen der betroffenen Firmen, die sich mit den Anschuldigungen gegen mögliche Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Börsenpublizitätspflicht auf Grund von Informationslecks wappnen wollen. ()