Rückendeckung für die Tauschbörse MusicCity

In der Auseinandersetzung mit der Film- und Musikindustrie erhält MusicCity juristische Unterstützung durch die Electronic Frontier Foundation.

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Von
  • Sven Hansen

Auf einer Pressekonferenz am Rande der O'Reilly Peer-to-Peer Conference in Washington kündigte die Electronic Frontier Foundation (EFF) an, die Softwarefirma MusicCity in ihrer juristischen Auseinandersetzung mit der Musik- und Filmindustrie mit einem Team von Spezialanwälten zu unterstützen. "In diesem Fall geht es um die Freiheit von Softwareentwicklern, innovative Produkte zu entwerfen und um das Recht der Öffentlichkeit, zu kommunizieren", meinte Fred von Lohmann, Urheberrechtsspezialist bei EFF.

Dabei ziehen die EFF-Anwälte Parallelen zur Einführung der Videotechnik in den achtziger Jahren: Damals hatte die Filmindustrie versucht, Sony für Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen, die Konsumenten mit den damals brandneuen Betamax-Recordern begingen. In einem Grundsatzurteil stellte der US-Supreme-Court 1984 fest, dass es sich bei Sonys Betamax um eine legale Technologie hadele, da sie nicht nur zu illegalen Zwecken eingesetzt werden könne, sondern vielmehr zahlreiche legale Anwendungen erlaube. Ein solches Grundsatzurteil hält die EFF auch im Falle der Peer-to-Peer-Netze für möglich: Schließlich werden hier nicht – wie dereinst bei der Tauschbörse Napster, die sich auch mit dem Betamax-Urteil verteidigen wollte – ausschließlich Musik-Dateien getauscht.

Für die Seite der Plattenindustrie warf Hilary Rosen, Präsidentin der RIAA, in ihrer Rede vor der Peer-to-Peer-Elite zahlreiche Fragen auf: "Was wir anstreben, ist ein offener Markt, der von gegenseitigem Respekt des intellektuellen Eigentums geprägt ist. Wird die Peer-to-Peer-Gemeinde ein Teil dieses Prozesses sein? Werden Sie uns beim Aufbau eines rechtlich abgesicherten Marktes unterstützen?" Die RIAA sei jedenfalls fest entschlossen, die Urheberrechte ihrer Mitglieder durchzusetzen. Doch sollte es zu einer ähnlichen Rechtsprechung wie im Betamax-Fall kommen, bliebe der Musik- und Filmindustrie nur eine letzte Möglichkeit: Juristische Schritte an der Stelle, an der die Urheberrechtsverletzungen auftreten – beim Konsumenten. (sha)