Schweizer Bundesrat startet Konsultation zum Überwachungsgesetz

In der Schweiz können sich nun Kantone, Parteien und Verbände zum Entwurf für die geplante Änderung des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs äußern. Sie soll das Gesetz der technischen Entwicklung anpassen.

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In der Schweiz hat diese Woche die dort im Gesetzgebungsverlauf vorgesehene Phase der Vernehmlassung zur geplanten Änderung des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) begonnen. Das heißt, die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat die Kantone, Parteien und Betroffene wie zum Beispiel Verbände zur Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf eingeladen. Die Vernehmlassung endet am 18. August 2010. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass beispielsweise auch Internettelefonie überwacht werden kann.

Zur Begründung der Gesetzesnovelle heißt es, die Überwachung des Fernmeldeverkehrs zur Verfolgung schwerer Straftaten sei durch die technische Entwicklung der vergangenen Jahre schwerer geworden. Deshalb soll das BÜPF sowie die Strafprozessordnung den modernen technischen Gegebenheiten angepasst werden. "Die Gesetzesänderung zielt nicht darauf, mehr, sondern besser überwachen zu können. Gleichzeitig werden Bestimmungen eingeführt, die den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen", erläuerte der Bundesrat.

Auf Antrag der Strafverfolgungsbehörde und nach richterlicher Genehmigung sollen laut dem Gesetzentwurf nicht nur Anbieter von Post- und Fernmeldediensten wie zum Beispiel Internet-Anbieter Überwachungen durchführen, sondern auch jene, die Kommunikationsdaten verwalten, an Dritte Kommunikationsdaten weiterleiten oder die Infrastruktur bereitstellen wie zum Beispiel reine Service- oder Hosting-Provider. Diese sollen dafür, falls notwendig, auch neue Software installieren müssen. Die zur Überwachung verpflichteten Organisationen und Personen sollen dafür nicht mehr entschädigt werden.

Außer in Strafverfahren sollen Überwachungen künftig nicht nur für die Suche nach vermissten Personen eingesetzt werden, sondern auch für die Suche nach Personen möglich sein, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Außerdem ist geplant, die Aufbewahrungsfrist für "Randdaten", die Aufschluss über Absender und Empfänger, Zeitpunkt, Dauer, Datenmenge und Weg einer Nachricht geben, von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Bisher sei es häufig passiert, dass keine Daten mehr vorhanden gewesen seien, wenn sie benötigt wurden. Durch ein moderneres Informatiksystem beim Überwachungsdienst des Bundes sollen Überwachungsdaten nicht mehr per Post übermittelt werden, sondern elektronisch über einen geschützten Zugang. (anw)