Steinhöfel gewinnt Streit um Meta-Tags

Der Verein Freedom for Links ist nicht berechtigt, den Namen "Steinhöfel" als Meta-Tag im HTML-Code der eigenen Homepage zu benutzen.

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Von
  • Frank Möcke

In dem Rechtsstreit zwischen dem Verein Freedom for Links (FFL) und dem Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel hat das Landgericht Hamburg am 6. Juni in erster Instanz entschieden, dass der FFL nicht berechtigt ist, den Namen "Steinhöfel" als Meta-Tag im HTML-Code der eigenen Homepage zu benutzen, soweit diese Seite keinen Bezug zur Person des Klägers hat.

Der FFL hatte in Meta-Tags für eine Vielzahl der auf seinen Internetseiten erreichbaren Texte unter "Keywords" sowohl "Steinhöfel" als auch "Gravenreuth" als Suchbegriffe angegeben und war hierfür von beiden Rechtsanwälten abgemahnt worden.

Steinhöfel, Fernsehzuschauern auch bekannt als Media-Markt-Werbefigur, hatte in seiner Klageschrift gewettert, dass der Verein "jedwede marken- und wettbewerbsrechtliche Verantwortung von Internet-Nutzern als fortschritts- und demokratiefeindlich denunziert" und sich mit einer geradezu manisch anmutenden Fixierung die Personen des Klägers sowie des Rechtsanwalts von Gravenreuth zum Feindbild erkoren habe, denen aufgrund ihrer marken- beziehungsweise wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit die Rolle der Bösen in der heilen Welt des Internet zugewiesen werde. Er forderte kennzeichenrechtliche Unterlassung, Schadensersatzfeststellung und Auskunft bei einem Streitwert von 65.000 Mark.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, darum sieht der Verein derzeit von einer Stellungnahme ab und will sich auch noch nicht dazu äußern, ob er Berufung einlegen will. (fm)