Streit um elektronische Pressespiegel verschärft sich

Das Patentamt hat der von den deutschen Verlagsgrößen gegründeten Pressemonitor-Gesellschaft vorläufig den Betrieb untersagt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 26 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

In einer lange erwarteten Entscheidung hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) jetzt verkündet, dass die Berliner Presse-Monitor Deutschland GmbH (PMG) ihren Geschäftsbetrieb vorerst einstellen muss. Die PMG bietet Kunden seit April 2001 elektronische Pressespiegel an, die das Hantieren mit Schere, Kleber und Kopierer in Firmen zeitgemäßer gestalten sollen. Allerdings flossen bei der PMG, zu der sich die größten deutschen Verlagshäuser -- Axel Springer, Burda, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner + Jahr, Spiegel, Süddeutscher Verlag und Verlagsgruppe Handelsblatt -- zusammengeschlossen haben, nicht die in § 49 des Urheberrechtsgesetzes vorgesehenen Vergütungspauschalen an die Autoren der Artikel. Die Betreiber argumentierten, die Rechte direkt von den Verlagspartnern zu erhalten und daher nur deren Rechte, nicht aber die der Autoren, wahrzunehmen. Die PMG sei daher keine Verwertungsgesellschaft und müsse keine Zahlungen an die Urheber ausschütten.

Die PMG sei eindeutig eine Verwertungsgesellschaft, stellt das Amt nun klar, und unterliege daher der Erlaubnispflicht des als Aufsichtsbehörde fungierenden Patentamts. Die erforderliche Genehmigung sei von der Gesellschaft jedoch gar nicht beantragt worden. "Damit entzieht sie sich der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle", heißt es in einer Mitteilung.

In einer ersten Stellungnahme zu der Untersagung gab Felix Melichar, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegenüber heise online der Hoffnung Ausdruck, dass der PMG damit "kurzfristig das rechtswidrige Handwerk gelegt werden kann". Seiner Ansicht nach darf der PMG generell keine Betriebserlaubnis erteilt werden, da sie im Gegensatz zu den Gesetzesbestimmungen für Verwertungsgesellschaften gewinnorientiert auftrete und die einkassierten Vergütungen nur an die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ausschütte. "Die PMG wollte sich aus der Verantwortung stehlen", ist sich Melichar sicher. Es gehe aber nicht an, einerseits abzukassieren und sich andererseits nicht an die Verpflichtungen wie Tarifabsprachen und Wahrnehmungsgesetze zu halten. Generell hat der Chef der VG Wort aufgrund ihrer Beteiligungsstruktur "ganz erhebliche kartellrechtliche Bedenken" gegen die PMG. Die Gesellschaft habe sich beispielsweise geweigert, einen österreichischen Konkurrenten zu beliefern.

Beim Kind der potenten Verlagseltern selbst gibt man sich momentan noch bedeckt. "Wir loten alle Möglichkeiten aus", erklärte ein Sprecher gegenüber heise online. Man kann wohl davon ausgehen, dass die PMG Rechtsmittel gegen die Bestimmung des Patentamts einlegen und eine verwaltungsrechtliche Klage erheben wird. Für diesen Fall will die VG Wort allerdings mit zivilrechtlichen Schritten kontern.

Auf eine neue Stufe gehoben wird mit dem Beschluss des Patentamts der Streit um die elektronischen Pressespiegel insgesamt. Bislang ist es auch der VG Wort nicht gestattet, in der digitalen Welt die Autorenrechte zu vertreten. Sie hatte bereits vor knapp drei Jahren einen Mustervertrag mit einem Unternehmen für einen E-Pressespiegel abgeschlossen. Dagegen hatten die Berliner Zeitung sowie die Süddeutsche Zeitung, das Handelsblatt und die Welt in zwei getrennten Verfahren geklagt und einstweilige Verfügungen erstritten. Die bisherigen Bestimmungen für Print-Pressespiegel lassen sich -- so urteilten beispielsweise die Richter am Oberlandesgericht in Hamburg -- nicht einfach auf das Internet übertragen.

Die VG Wort hat Berufung gegen beide Entscheidungen eingelegt, rechnet mit einer Klärung allerdings erst durch den Bundesgerichtshof. Der Streit wird sich vermutlich noch zwei Jahre hinziehen -- falls der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie nicht ein Machtwort spricht. Doch die liegt momentan auf Eis, da sich Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin nach dem Kampf um das Urhebervertragsrecht nicht schon wieder mit den Konzernen anlegen will.

Zum Hintergrund des Streits um die Autorenrechte siehe: Der Streit um die Autorenrechte verschärft sich in Telepolis. (Stefan Krempl) / (jk)