Tauziehen um Telefon-Domains

Unter einer einheitlichen Nummer könnte man eines Tages per E-Mail, Festnetz oder Handy erreichbar sein. Doch wer darf diese Nummern vergeben?

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Das DENIC, Registrierstelle für .de-Domains, hat sich um eine neue Aufgabe beworben: die Vergabe der Telefonnummern-Domains für den deutschen Vorwahlbereich 0049. Unter dem Label ENUM wird seit mehreren Jahren intensiv an der Abbildung von Telefonnummern auf DNS-Adressen gearbeitet. Der Nutzer wäre dann über eine Nummer erreichbar und könnte entscheiden, ob er eine eingehende Nachricht als Voice-Mail, E-Mail, Fax, im Festnetz oder auf dem Handy annimmt.

Die Verwalter der Länder-Domains fühlen sich, so ein Vertreter des deutschen Wirtschaftsministeriums (BMWi), als natürliche Anwärter auf die Nummernvergabe. Ob sie die Aufgabe übernehmen sollen, ist aber noch längst nicht abgemacht. Denn für diese Position kämen auch Behörden wie die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) oder private Unternehmen wie NeuStar in den USA in Frage.

In Deutschland regelt der Paragraph 43 Telekommunikationsgesetz die Aufsicht über den Nummernplan durch die RegTP. Nur weiß derzeit noch niemand so recht, ob diese Regelungen auch für die neuen "Telefon-Domains" gelten. Bei der RegTP warnt man hinter vorgehaltener Hand bereits vor einer Monopolsituation.

Die endgültige Entscheidung über die Zuständigkeiten wird das Telecommunication Standardiation Bureau der International Telecommunication Union (ITU-T TSB) in Absprache mit dem jeweiligen Mitgliedsland fällen. Im Moment lehnt ITU-Vertreter Richard Hill eingehende Bewerbungen meist mit dem Hinweis ab, dass noch keinerlei Entscheidungen von Seiten des jeweiligen ITU-Mitgliedslands vorliegt.

Einen pragmatischen Weg habe die DENIC jetzt mit seiner Bewerbung beim europäischen Domain-Verwalter RIPE einschlagen wollen, sagte Geschäftsführerin Sabine Dolderer gegenüber heise online. "Wir wurden von verschiedenen Seiten aufgefordert, die Aufgabe zu übernehmen. Einer muss es machen." Das BMWi hat die DENIC-Bewerbung bislang weder unterstützt, noch Einspruch eingelegt. Doch der Einspruch von Hill ist absehbar, denn bei der RegTP wird man zunächst einmal die ITU-Empfehlung abwarten und sich Gedanken über die eigene Zuständigkeit machen. (Monika Ermert) / (ad)