Berufungsverfahren rettet Theranos-Gründerin nicht vor Inhaftierung

Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes muss nun doch ihre Haft antreten. Das eingelegte Berufungsverfahren rettet sie davor nicht.

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Elizabeth Holmes lauscht einem Vortrag

Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes

(Bild: US-Verteidigungsministerium/Glenn Fawcett (gemeinfrei))

Lesezeit: 2 Min.

Die Gründerin von Theranos, Elizabeth Holmes, muss ihre Haftstrafe nun doch antreten. Das Berufungsverfahren, das sie gegen ihre Verurteilung wegen Betrugs an Investoren im Zuge ihres Bluttest-Start-ups eingelegt hatte, rettet sie nicht, wie bisher angenommen, vor der Inhaftierung. Das entschied ein Gericht in San Francisco am Dienstag. Sie und ihr ehemaliger Geschäftspartner müssen außerdem rund 452 Millionen US-Dollar, etwa 416 Millionen Euro, an Schadenersatz zahlen.

Holmes war 2022 im kalifornischen San José zu 11 Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte zusammen mit ihrem ehemaligen Geschäftspartner, Mitverschwörer und Geliebten, Ramesh Balwani, gegenüber Investoren behauptet, dass die Bluttest-Maschinen von Theranos in der Lage seien, aus einzelnen Blutstropfen mehrere valide Labortests durchzuführen, um so Gelder von ihnen einzusammeln. Insgesamt handelt es sich um eine Summe von etwa knapp eine Milliarde Dollar. Sie wurde zusammen mit Balwani wegen Betrugs verurteilt.

Holmes hatte daraufhin das Urteil vom November 2022 angefochten. Dieses wurde jedoch vom zuständigen Bezirksgericht abgelehnt, weil sie nicht nachweisen konnte, dass das Berufungsverfahren zu einem neuerlichen Prozess führen würde. Holmes Anwälte legten dagegen Berufung ein, in der Annahme, dass ihre Mandantin so lange, wie das Berufungsverfahren andauert, auf freien Fuß bleiben kann.

Dieser juristische Winkelzug hatte bereits bei Balwani nicht geklappt, der so ebenfalls seine Inhaftierung herauszuzögern suchte. Wann Holmes genau ins Gefängnis muss, ist noch unklar. Hierzu werde noch ein gesonderter Termin angesetzt, heißt es vom Gericht.

Zusätzlich muss Holmes eine Strafe sowie die ergaunerten Gelder gemeinsam mit Balwani zurückzahlen. In einer separaten Entscheidung erklärte der zuständige Richter Edward Davila Holmes gesamtschuldnerisch haftbar. Sie und Balwani müssen rund 452 Millionen Dollar zahlen. Der größte Teil davon geht mit 125 Millionen an Medienmogul Rupert Mudoch, 40 Millionen an die US-amerikanische Apothekenkkette Walgreens, die ebenfalls in Theranos investiert hatte. 14,5 Millionen Dollar erhält der US-Einzelhändler Safeway, der sich ebenfalls beteiligt hatte.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafzahlung von 800 Millionen Dollar gefordert. Dies konnte jedoch von den Anwälten von Holmes und Balwani abgewendet werden. Nach eigenem Bekunden sind die beiden Verurteilten nahezu pleite. Hohe Anwaltskosten im Zuge des Prozesses hätten mehrere Millionen Dollar gekostet. Einst waren die Anteile von Holmes an Theranos etwa 1,5 Milliarden Dollar wert, die von Galwani 500 Millionen.

(olb)