US-Gericht läßt Bedingungen für Datenhandel offen

Das US-Konkursgericht will vorerst keine Bedingungen an den Verkauf von Kundendaten durch den pleite gegangenen Spielwarenhändler Toysmart.com knüpfen.

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Von
  • Axel Kossel

Das US-Konkursgericht will vorerst keine Bedingungen an den Verkauf von Kundendaten durch den pleite gegangenen Spielwarenhändler Toysmart.com knüpfen. Die Federal Trade Commission (FTC) hatte durch Auflagen verhindern wollen, dass die Daten von rund 250.000 Kunden als Teil der Konkursmasse veräußert und danach ohne Einschränkung verwendet werden dürfen.

Die Bundesrichterin Carol Kenner begründete ihr Urteil damit, dass sich bislang kein Kaufinteressent gemeldet habe. Sie hielt damit allerdings die Möglichkeit für Auflagen weiter offen. Jason Catlett, Privacy-Verfechter und Präsident von Junkbusters.com sagte: "Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, warum Datenschutz umfassend gesetzlich geregelt werden muss." Das bestehende US-Gesetz reiche dafür nicht aus.

Toysmart hatte auf seinem Server den Kunden zugesichert: "Ihre persönlichen Daten werden wir niemals an eine dritte Partei weiterreichen." Im Mai erschienen dann Anzeigen, in denen neben der üblichen Konkursmasse auch "immaterielle Güter, wie zum Beispiel Namen, Datenbankinhalte, Kundenlisten, Marketingpläne und Website-Content" angeboten wurden. Daraufhin schaltete sich die FTC ein und legte Toysmart Bedingungen für den Verkauf auf. So sollten die Kundendaten nur an ein Unternehmen aus der gleichen Branche gehen, das den gesamten Web-Auftritt des Online-Shops übernimmt. Eine Weitergabe der Daten durch den Käufer wurde ausgeschlossen. Allerdings müsste die FTC-Regelung erst durch einen Gerichtsbeschluss bestätigt werden. (ad)