US-Gericht weist Schadensersatzklage gegen eBay ab

Das Online-Auktionshaus wird nicht für eine Auktion mit gefälschten Sport-Fanartikeln verantwortlich gemacht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 83 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das US-amerikanische Unternehmen eBay legt großen Wert darauf, dass es nicht für die Inhalte der Auktionen auf seinen Seiten verantwortlich ist. Ein kalifornisches Gericht hat nun den Betreibern des Online-Auktionshauses seinen juristischen Segen gegeben. Es wies das Berufungsansinnen einer Gruppe von eBay-Kunden zurück, die schon vor zwei Jahren mit einer Klage gegen eBay gescheitert waren, berichten US-amerikanische Medien. Das Berufungsgericht hat die Klage verworfen, weil es meint, dass eBay nicht dafür haftbar gemacht werden könne, wenn Dritte falsch über die angebotene Ware informieren. Schließlich habe das Auktionshaus die gefälschten Waren nicht selbst angeboten.

In dem Fall, der vor zwei Jahren das erste Mal verhandelt worden war, warfen die Kläger eBay vor, nicht energisch genug gegen eine vorgetäuschte Auktion vorgegangen zu sein. Ein Händler hatte Schuhe, Trikots und andere Ausrüstungsgegenstände angeboten, die mit gefälschten Autogrammen von Baseball-Sportprominenten versehen waren. Die Käufer fühlten sich daraufhin um 10 Millionen US-Dollar betrogen.

Seit rund drei Monaten setzt eBay eine so genannte Fraud Automated Detection Engine (FADE) ein, die helfen soll, betrügerische Auktionen automatisch erkennen zu können. Die Software sammelt Daten über Versteigerungen von nachgewiesenen Betrügern und gleicht diese mit den laufenden Vorgängen ab. Bei täglich rund 9 Millionen Auktionen ein schwieriges Unterfangen. (anw)