Verfahren der US-Wettbewerbsaufsicht gegen Rambus eingestellt

In den Anhörungen bei der FTC, die seit April 2003 liefen, ging es um den Vorwurf, Rambus habe Anfang der neunziger Jahre gegen Regeln des Industriegremiums JEDEC bei der Nutzung und Patentierung von Speichertechniken verstoßen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die US-Speicherschmiede Rambus kann einen juristischen Erfolg verbuchen: Ein Richter stellte das Verfahren ein, das die US-Wettbewerbshüter der Federal Trade Commission (FTC) gegen Rambus angestrengt hatten. In den Anhörungen bei der FTC, die seit April 2003 liefen, ging es um den Vorwurf, Rambus habe Anfang der neunziger Jahre gegen Regeln des Industriegremiums JEDEC verstoßen. Dabei soll es das Ziel von Rambus gewesen sein, wichtige Speicherhersteller zur Anwendung von Techniken zu verleiten, für die man später Lizenzgebühren eintreiben wollte. Dazu hätte Rambus dem JEDEC vorsätzlich verschwiegen, im fraglichen Zeitraum Patente auf diese technischen Verfahren beantragt zu haben.

Rambus bestritt diese Vorwürfe, und Richter Stephen J. McGuire, oberster Verwaltungsrichter bei der FTC, meinte in seiner Entscheidung, die Vorwürfe hätten nicht hinreichend bewiesen werden können. Daher werde das Verfahren eingestellt. Die Entscheidung kann noch entweder durch die FTC selbst oder auf Anforderung einer der beteiligten Parteien einer Überprüfung unterzogen werden; geschieht dies nicht innerhalb von 30 Tagen, wird sie rechtskräftig. Eine ausführliche Begründung der Entscheidung soll am 23. Februar veröffentlicht werden.

Rambus ist in diverse Rechtsstreitigkeiten wegen seiner Patente auf Speichertechniken verwickelt. Erst vor wenigen Tagen entzog das europäische Patentamt der Firma ein Patent auf ein technisches Verfahren für Halbleiter-Speicherchips entzogen. Rambus erzielt den größten Teil seiner Einnahmen (im ersten Geschäftsquartal 2004 27,8 von insgesamt 32,4 Millionen US-Dollar) durch Lizenzgebühren auf patentierte oder im Kundenauftrag entwickelte technische Verfahren. Die Patente auf Rambus- und XDR-DRAMs sind unumstritten. Die juristischen Auseinandersetzungen drehen sich um die Erhebung von Lizenzgebühren auf die in wesentlich größeren Stückzahlen gefertigten Single- und Double-Data-Rate-SDRAM-Speicherchips, die nach eigentlich öffentlichen und freien Spezifikationen des JEDEC arbeiten. Ende 2003 konnte Rambus in diesen Verfahren auch einen Erfolg vor dem obersten US-Gerichtshof verbuchen. (jk)