Verfassungsgericht verhandelt über Telekommunikationsgesetz

Auf eine Klage der Stadt Hamburg hin muss Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit des Telekommunikationsgesetzes prüfen.

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Von
  • Tim Gerber

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 27. Mai über eine so genannte Normenkontrollklage der Stadt Hamburg zum Telekommunikationsgesetz (TKG) verhandeln. Weil der Stadtstaat über seine Elektrizitätswerke am Telekom-Konkurrenten HanseNet beteiligt ist, dürfen die örtlichen Baubehörden nach Paragraf 50 Absatz 4 TKG nicht mehr selbst über Bauanträge zur Verlegung von Kommunikationsleitungen unter ihren Straßen entscheiden. Zuständig für derartige Anträge in der Hansestadt ist nach dem Gesetz die im weit entfernten Bonn ansässige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Darin sehen die Hanseaten einen verfassungswidrigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und riefen deshalb die Karlsruher Verfassungsrichter an (Az. 2 BvF 6/98).

Für "völlig praxisfremd" halten etwa Beamte der Hamburger Wirtschaftsbehörde die Regelung des Telekommunikationsgesetzes. Die Genehmigungsverfahren zögen sich unnötig in die Länge, und niemand komme schließlich auf die Idee, wegen HanseNet etwa die Telekom am Leitunglegen zu hindern, sind sich die Beamten sicher.

Von der Praxistauglichkeit des strittigen Telekom-Paragrafen ist man offenbar auch im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium nicht sonderlich überzeugt. Nach einem aktuellen Referentenentwurf zur Neufassung des Telekommunikationsgesetzes sollen die Kommunen wieder selbst über die Telefonleitungsarbeiten entscheiden dürfen. Die Bonner Regulierungsbehörde soll dann nur noch beteiligt sein, wenn sich ein Wettbewerber von der örtlichen Baubehörde benachteiligt sieht. (tig)