Verfügung gegen Telekom wegen irreführender Werbung

Die Deutsche Telekom musste die Ausstrahlung eines TV-Werbespots stoppen.

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Von
  • Axel Vahldiek

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Rostock am 12. April eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erlassen. Derzufolge musste die Telekom einen Fernseh-Werbespot stoppen, in dem sie für ihren Tarif "Aktiv-Plus" warb. Die Richter monierten laut Gerichts-Sprecherin Anke Mahmens, dass "bestimmte Angaben zu Preisen und Vertragslaufzeiten nicht hinreichend kenntlich gemacht wurden". Sowohl der Fließtext zur monatlichen Grundgebühr als auch die Mindestlaufzeit von drei Monaten seien kaum lesbar, hieß es.

Der Aktiv-Plus-Tarif kombiniert eine zusätzliche monatliche Grundgebühr von 9,90 Mark mit verbilligten Telefongebühren. Telekom-Sprecher Ulrich Lissek bestätigte gegenüber heise online den Eingang der Verfügung am 14. April und sagte, dass der Spot seitdem nicht mehr gesendet werde. Einen weiteren Kommentar wollte er nicht abgeben. (axv)