"Webspace"-Abmahnung abgewehrt

Das Landgericht Bochum hat dem Widerspruch eines beklagten Internetproviders stattgegeben.

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Von
  • Norbert Luckhardt

Das Landgericht Bochum hat im Streit um die Verwendung der Marke "Webspace" dem Widerspruch eines beklagten Internetproviders stattgegeben (AZ 14 O 120/99). Das Gericht vertrat die Auffassung, er habe den Begriff lediglich beschreibend, nicht aber markenmäßig verwendet. Außerdem sei keine Dringlichkeit gegeben, die eine einstweilige Verfügung rechtfertige, da die Verwendung des Begriffes auf Webseiten anders als die Anmeldung von Domainnamen keine Blockadefunktion besitze. Der Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, der den Kläger und Markeninhaber vertritt, hat gegen den Beschluss Berufung angekündigt. (nl)