Zwangsfilter für US-Bibliotheken möglicherweise vor dem Aus

Im Rechtsstreit um den Children's Internet Protection Act scheinen die Richter nach US-Medienberichten zu einer Ablehnung von Zwangsfiltern für Internet-Zugänge in Bibliotheken zu tendieren.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Im Rechtsstreit um den Children's Internet Protection Act scheinen die Richter nach US-Medienberichten zu einer Ablehnung von Zwangsfiltern für Internet-Zugänge in Bibliotheken zu tendieren. Der Verband amerikanischer Bibliotheken (American Library Association, ALA) und die American Civil Liberties Union (ACLU) hatten gemeinsam mit weiteren Bürgerrechtsgruppen gegen das Gesetz geklagt, das staatliche Fördergelder für Bibliotheken und Schulen davon abhängig macht, ob an öffentlichen Internet-Arbeitsplätzen Filtersoftware zum Schutz der Jugend einsetzt wird.

Nach der am Donnerstag Abend (Ortszeit) beendeten Zeugenbefragung werten Beobachter die Chance, dass das Gesetz gekippt wird, als hoch. Mit einem Urteilsspruch wird für Anfang Mai gerechnet. Beide Seiten haben allerdings bereits angekündigt, dass sie den Rechtsstreit bis vor das oberste US-Gericht bringen wollen.

Die Kläger sind der Auffassung, dass keine Software es schafft, verfassungsrechtlich geschützte Inhalte von illegalen Inhalten zu unterscheiden. Viele Webseiten mit harmlosem Inhalt würden durch die Filter blockiert. Seiten mit Themen zur Schwangerschaftsverhütung, Homosexualität oder der künstlerischen Darstellung von Nacktheit könnten schon gar nicht aufgerufen werden. Kritisiert wurde auch, dass Filter-Hersteller Websites auf schwarze Listen setzen, ohne ihre Kriterien und die entsprechenden Listen zu veröffentlichen. Die Zensur sei damit nicht kontrollierbar, sondern namens- und gesichtslos, argumentierten die Kläger.

Der vorsitzende Richter Edward Becker signalisierte eine gewisse Übereinstimmung mit der Argumentation der Klägerseite, als er erklärte, man befinde sich in diesem Fall "im Herzen" des ersten Verfassungszusatzes. U.S. District-Richter Harvey Bartle erklärte nach der Zeugenbefragung, er sehe keine Möglichkeit, die Bestimmungen des Gesetzes korrekt anzuwenden. Die Befürworter der Filter-Regelung argumentieren hingegen, dass es zwar ein Recht auf Meinungsfreiheit gebe, aber nirgendwo festgelegt sei, dass die Regierung zu diesem Zweck die Bibliotheken finanziell fördern müsste. (wst)