eBay erzielt in Großbritannien einen weiteren Erfolg gegen L'Oréal

Auch der britische High Court will eBay für den Verkauf nachgemachter Markenware durch Dritte über seine Plattform nicht zur Verantwortung ziehen.

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Von
  • Axel Kossel

Nach einem ähnlichen Urteil in Frankreich Mitte des Monats entschied am Freitag auch der High Court in Großbritannien, dass eBay nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, wenn Angebote von gefälschter Markenware auf seinem Online-Marktplatz zugänglich seien. Geklagt hatte der Kosmetikkonzern L'Oréal, nach dessen Meinung eBay zu wenig gegen solche Angebote unternimmt.

Die britischen Richter stellten fest, das Markenrecht in Europa sei noch zu unklar, und empfahl dem Europäischen Gerichtshof, für mehr Klarheit zu sorgen. eBay forderten die Richter auf, enger mit Markenherstellern zusammenzuarbeiten und beispielsweise die Menge von gleichzeitig einstellbaren Artikeln in diesem Bereich zu beschränken. Dies werteten Vertreter von L'Oréal als Erfolg.

In fünf Ländern gleichzeitig hatte L'Oréal gegen eBay geklagt, das sich schon mit ähnlichen Klagen etwa von Rolex oder LVMH (Moët Hennessy – Louis Vuitton SA) konfrontiert sah. eBay vermutet hinter den Klagen die Absicht der Hersteller von Luxusgütern, den Verkauf ihrer Produkte im Internet ganz zu unterbinden, was der Sicherheitschef von eBay UK, Richard Ambrose als kundenfeindliche und unzeitgemäße Einstellung kritisierte. (ad)