Österreichische Firma betreibt Domaingrabbing in großem Stil

"Vorsichtshalber" hat sich ein österreichischer Tourismuskonzern rund 1500 info-Domains vormerken lassen.

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Von
  • Christian Kruggel

Rund 1500 info-Domains hat der österreichische Tourismuskonzern Tiscover nach eigenen Angaben bei der zuständigen Registrierungsorganisation Afilias beantragt. Wie Ferdinand Posnik von Tiscover gegenüber heise online bestätigte, sind unter den beantragten Domains nicht nur Namen von Städten, Regionen und Orten Österreichs, sondern auch Begriffe, die im engeren Sinne mit dem Tourismus zusammenhängen, wie zum Beispiel "badesee.info".

Das Vorgehen der Tiscover ist in Österreich bereits auf Kritik gestoßen. Tiscover hatte in der Sunrise-Periode, in der sich nach Vorstellungen der Afilias nur Warenzeichen-Besitzer ihre Markennamen hätten vormerken lassen sollen, einfach alle gewünschten Begriffe eintragen lassen. Dabei wurden Nummern für die "Warenzeichen" erfunden und das Datum für die Erteilung der 1500 vermeintlichen Markenrechte mit dem 30.12.1899 angegeben.

Den Vorwurf der Täuschung und des Domaingrabbings will sich Tiscover nicht gefallen lassen. Posnik sagte, er sehe es eher als eine Maßnahme gegen das Domaingrabbing, wenn sich ein Tourismuskonzern die relevanten Domains sichere und sie nicht "irgendwem" überlasse. Außerdem, so Posnik, werde man – sofern man dann die Domains zugesprochen bekomme – offen mit Interessenten verhandeln und auch Gemeinden, mit denen man noch keine Geschäftsbeziehung unterhalte, die Domains zu handelsüblichen Preisen überlassen.

Ob es soweit kommt, hängt von zwei Faktoren ab: Erstens können Besitzer eines Warenzeichens die Löschung unrechtmäßiger Eintragungen bei der Afilias erwirken. Da aber bisher nur ein Teil der von Tiscover beanspruchten Domains auf einer privaten Internetseite verfügbar ist, dürfte dieser Widerspruch zunächst ausbleiben. Zweitens hat aber auch die Afilias angekündigt, selbst unrechtmäßige Vormerkungen anzufechten.

Afilias-Sprecher Tommy Williams sagte heise online, offensichtlich falsche Daten für eine Warenzeichenerteilung würden selbstverständlich auffallen. Der Anmelder müsse dann den Nachweis bringen, dass er tatsächlich die angegebenen Rechte innehabe. Er gehe davon aus, dass alle unrechtmäßigen Einträge entdeckt würden. (chk)