TKÜV: Provider arbeiten bereits mit Strafverfolgern zusammen

Die Internet-Provider kritisieren die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) massiv; doch einige kooperieren längst mit Strafverfolgern.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Verbände und Unternehmen fuhren auf der Anhörung zum Entwurf der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) am Dienstag in Bonn schweres Geschütz auf: "Überregulierung" war noch der harmloseste Vorwurf, über "verfassungswidrig" und "schlampig abgefasst" bis hin zu "enorme Kostensteigerungen" lautete der Katalog der Vorwürfe aus der Branche.

Nicht erwähnt wurde aber, dass einige Provider schon längst die Strafverfolger bei Überwachungsmaßnahmen unterstützen. Dieser Umstand ist Telepolis aus mindestens drei verlässlichen Quellen bekannt. Dabei handelt es sich um Deutschlands größte Provider T-Online und AOL, aber auch einige kleinere Provider. Sie verfügen deshalb intern über die Zahlen, in welchem Umfang die Kooperation in der Vergangenheit nötig war.

Und diese Zahlen könnten in der Debatte um die TKÜV ausgesprochen hilfreich sein: Und zwar, um nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu zeigen, dass die entsprechenden Überwachungsmaßnahmen möglicherweise gar keine signifikante Verbesserung der Strafverfolgung bringen würden.

Ein hochrangiger Mitarbeiter von AOL sagte Telepolis, dass es sich hierbei pro Jahr nur um eine Hand voll von Fällen handele. Im Vergleich zu den Überwachungsmaßnahmen in der Sprachtelefonie handele es sich um eine Größenordnung von 0,5 bis 1 Prozent. Diese geringe Anzahl stellt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Warum aber gehen die Provider damit nicht an die Öffentlichkeit? Warum legen sie keine konkreten Zahlen vor?

Nach Ansicht eines Insiders würden die Provider nie konkrete Zahlen vorlegen, da in der Branche jeder mit geschönten Nutzerzahlen arbeite. Ein weiteres, gewichtiges Argument spricht gegen die Transparenz: Auch gegenüber den Steuerbehörden würden offenbar die wenigsten Anbieter den vollen Umfang ihres Geschäfts zugeben. Damit aber verzichten sie freiwillig auf ihr bestes Argument gegen die in der TKÜV enthaltenen Abhörverpflichtungen.

Mehr in Telepolis: Doppeltes Spiel (Christiane Schulzki-Haddouti) / (ame)