Ausweisnummer reicht für Jugendschutz im Internet

Das Düsseldorfer Landgericht spricht einen Pornoseiten-Betreiber vom Vorwurf frei, gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen zu haben.

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Die Angabe einer Personalausweis-Nummer ist nach einem jüngsten Gerichtsurteil ein ausreichender Jugendschutz bei Porno-Angeboten im Internet. Es genügt, wenn ein potenzieller Nutzer die Nummer mit dem verschlüsselten Geburtsdatum angeben muss, bevor er zum Inhalt einer solchen Website gelangen kann, entschied das Düsseldorfer Landgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: XXXI 34/02).

Damit sprach das Gericht einen Pornoseiten-Betreiber vom Vorwurf frei, gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen zu haben. Das Amtsgericht in Neuss hatte den Mann in erster Instanz Ende August schuldig gesprochen und die Zugangshürde als "Scheinkontrolle" gerügt. Die Betreiber der Seite "Clubhardcore.de" verwendeten zur Kontrolle, ob ein Interessent volljährig ist, eine simple Abfrage mit automatischer Plausibilitätskontrolle durch ein Programm. Abgefragt wurden wahlweise Personalausweis- oder Kreditkartennummern. (anw)